Hessen

Landesregierung legt Krankenhausgesetz vor

Die schwarz-grüne Landesregierung will das Hessische Krankenhausgesetz von 2011 ändern. Damit sollen die Investitionen an Kliniken künftig als Pauschale und nicht als Einzelförderung unterstützt werden. Das Gesetz steht bereits am Mittwoch auf der Tagesordnung des Landtags.

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WIESBADEN/NEU-ISENBURG. Die schwarz-grüne Koalition in Hessen macht Tempo bei Änderungen des Krankenhausgesetzes: Als eine der ersten Gesetzesinitiativen der neuen Landesregierung soll am Mittwochnachmittag über das neue Krankenhausgesetz im Landtag beraten werden.

Hessen will die Investitionsförderung von Kliniken ab 2016 pauschalieren. Mit der pauschalen Förderung von Baumaßnahmen und Medizintechnik soll die bisherige Einzelförderung beendet werden.

Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) erklärte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes in Wiesbaden, dass die Kliniken nun eine "größere Flexibilität" erhielten. "Die Kliniken können nach Inkrafttreten des Gesetzes selbstständig über größere Investitionen entscheiden. Sie können dann investieren, wenn es notwendig ist und müssen nicht mehr warten, bis sie im Wege der Einzelförderung an der Reihe sind", so Grüttner.

"Durch die Pauschalierung der Krankenhausförderung bauen wir unnötige bürokratische Hindernisse ab. Die Krankenhäuser erhalten so Planungssicherheiten und Gestaltungsfreiräume", erklärten die sozialpolitischen Sprecher von CDU und Grünen, Dr. Ralf-Norbert Bartelt und Marcus Bocklet, in Wiesbaden.

Sonderfonds für Übergangszeit

Zusätzlich sieht das Gesetz einen Sonderfonds von 120 Millionen Euro vor, aus dem die Kliniken in der Übergangszeit Finanzmittel erhalten sollen, die bereits auf eine Einzelförderung warten. Die Mittel sollen laut Grüttner aus dem Landeshaushalt 2015 kommen.

"Die Übergangsfrist sorgt dafür, dass aktuell laufende und geplante Baumaßnahmen noch zu Ende gebracht werden können", erklärte Grünen-Politiker Bocklet.

Die Hessiche Krankenhausgesellschaft begrüßte das Gesetz. Gleichzeitig betonte ein Sprecher im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung", dass zur Förderung der Investitionen an Kliniken weitere rund 120 Millionen Euro benötigt werden würden.

Hessen liegt im Zeitraum zwischen 2001 und 2011 auf der Rangliste der Investitionsförderungen unter den ersten sechs Bundesländern.

Das Gesetz konnte die schwarz-grüne Landesregierung auch deshalb so schnell auf den Weg bringen, weil die CDU es bereits vor dem Regierungswechsel erarbeitet und in die parlamentarischen Beratungen eingebracht hatte.

Da es allerdings zwischen der Wahl im September 2013, der Regierungsbildung kurz vor Weihnachten sowie der konstituierenden Sitzung des Landtages Mitte Januar einige Monate vergingen, fiel das Gesetz der sogenannten "Diskontinuität" zum Opfer.

Bei der Vorstellung des Hessischen Klinikgesetzes erneuerte Sozialminister Grüttner seine Aufforderung an die Kliniken im Land, sich künftig in größeren Verbünden zusammenzuschließen. (bee)

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