Pflege-TÜV 2.0

Lebensqualität und Transparenz müssen oberste Priorität haben

Die Bertelsmann-Stiftung hat Eckpunkte für die Reform des Pflege-TÜVs vorgestellt. Mehr Transparenz ist ein Stichwort. Wie sieht der TÜV der Zukunft aus?

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Bis 2018 will die Koalition die Bewertung Pflege-Einrichtungen neu gestalten. Künftig soll die einzelne Bewertung stärker miteinbezogen werden.

Bis 2018 will die Koalition die Bewertung Pflege-Einrichtungen neu gestalten. Künftig soll die einzelne Bewertung stärker miteinbezogen werden.

© fotogestoeber/Fotolia

BERLIN. Die Bertelsmann Stiftung hat Eckpunkte für einen reformierten "Pflege-TÜV" vorgestellt. Im "Reformkonzept zur Qualitätsprüfung und -berichterstattung in der Pflege" wird gefordert, die Frage nach der für den Pflegebedürftigen bestmöglichen Lebensqualität müsse im Zentrum der neuen Pflege-Noten stehen. Dabei ergebe sich dieser Indikator aus einem Konstrukt verschiedener Merkmale wie beispielsweise Gesundheit, Selbstbestimmtheit, Teilhabe oder Spiritualität.

Kein Verdecken eines Pflegemangels durch statistische Tricks

Die künftige Qualitätsberichterstattung dürfe anders als bisher kein "Abfallprodukt" der Qualitätssicherung sein. Weiterhin wird gefordert, das Erfahrungswissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen müsse durch verpflichtende standardisierte Befragungen erhoben werden.

Die Autoren votieren dafür, bei der Aggregation von Einzelwerten, die sich auf elementare Pflegestandards beziehen, müssten sich Abweichungen im Ergebnis niederschlagen, "sobald auch nur ein Pflegebedürftiger betroffen ist". Eine Kaschierung von Pflegemängeln durch einfache Mittelwertbildung dürfe nicht vorkommen.

Pflicht zum öffentlich zugänglichen Qualitätsbericht soll kommen

Pflegeanbieter sollten verpflichtet werden, einen jährlich zu aktualisierenden Qualitätsbericht abzugeben, und zwar in maschinenlesbarer Form. Freiwillige Lösungen zur Datenerhebung, heißt es in den Eckpunkten, hätten sich "nicht bewährt".

Ähnlich wie bei Krankenhäusern sollen die künftigen Qualitätsdaten für Beratungsstellen, Pflegekassen oder unabhängige Webportal-Anbieter zweckgebunden zugänglich sein.

Reform des Pflege-TÜVs bis 2018

In Folge breiter Kritik an den derzeit geltenden Pflegenoten hat die Koalition im Pflegestärkungsgesetz II eine Reform des Pflege-TÜVs festgeschrieben: Bis Ende 2017 müssen für den stationären Sektor neue Richtlinien vorliegen, für die ambulante Pflege bis Ende 2018. Die Neukonzeption der Pflegenoten unterliegt daher dem gleichen Zeitdruck wie schon beim ersten Anlauf im Jahr 2009.

Mit der inhaltlichen Ausgestaltung ist der sogenannte Qualitätsausschuss nach Paragraf 113b SGB XI beauftragt, der sich am Mittwoch konstituiert hat. Darin sind wie bisher Kostenträger und Leistungsanbieter vertreten.

Ob in der Übergangsphase der geltende Pflege-TÜV abgeschafft werden soll, ist umstritten. Die Grünen im Bundestag votieren dafür, Experten zeigen sich uneins. (fst)

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