Vorstoß im Bundestag
Linke fordern Sofortprogramm zur Stabilisierung von Gesundheits- und Pflegesystem
Höhere Beiträge auf hohe Einkommen sowie mehr Staatsgeld für die Absicherung von Bürgergeldbeziehern: Mit weitreichenden Vorschlägen startet die Linke in die neue Legislaturperiode des Bundestags.
Veröffentlicht:
Nach Neuwahl und Regierungsbildung nimmt nun die parlamentarische Arbeit im Bundestag wieder Fahrt auf.
© Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Berlin. Angesichts der prekären Finanzlage bei den gesetzlichen Krankenkassen verlangen die Bundestagsabgeordneten der Linken, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro im Monat anzuheben. Das würde der Krankenversicherung allein in diesem Jahr Mehreinnahmen von 18 Milliarden Euro verschaffen, heißt es in einem Antrag der Linke-Fraktion.
In dem Papier betont die Linke auch, dass die Anhebung der Bemessungsgrenze die Pflegeversicherung (SPV) um 3,2 Milliarden Euro jährlich entlasten würde. Weitere 5,2 Milliarden Euro soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dadurch erhalten, dass die Jobcenter den Kassen für einen Bürgergeldempfänger 247,50 Euro im Monat bezahlen – und damit fast doppelt so viel wie heute.
Um das Defizit der GKV zu beheben, verlangt die Linke auch, dass auf apothekenpflichtige Arzneimittel künftig nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben wird. Aus Sicht der Fraktion ist es auch nötig, den Bundeszuschuss an die GKV zu dynamisieren: „Er wird künftig jährlich regelgebunden an die Veränderung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst.“
Zusammenhalt der Gesellschaft steht auf dem Spiel
Die Fraktion beklagt, dass die Bundesregierung bisher nicht genug getan habe, um die Finanzlage der GKV und der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Dabei gehe es um ein Thema von großer Bedeutung. „Stabile soziale Sicherungssysteme sind äußerst wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für das Funktionieren der Gesundheitsversorgung“, ist in dem Antrag zu lesen.
Um eine gerechte Finanzierung der GKV und der SPV zu erzielen, müsse Einnahmebasis konsequent dem Solidaritätsprinzip entsprechend reformiert werden. Dazu zähle auch, dass alle Pflichtversicherten auch auf ihre Einnahmen aus Kapitalertrag, Verpachtung oder Vermietung Beiträge bezahlen sollten.
Der Bundestag wird an diesem Donnerstag (5. Juni) über den Antrag diskutieren und ihn dann zur Beratung in den Gesundheitsausschuss überweisen. (bwa)