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Pauschale Klinik-Förderung

Mecklenburg-Vorpommern gibt sich neues Krankenhausgesetz

Alles wird einfacher in der Klinikförderung: Weniger Bürokratie, weniger Zeit, weniger Personal erforderlich – so zumindest die Hoffnung von Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).

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Schwerin. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes beschlossen. Ziel der grundlegenden Überarbeitung ist eine Reform der Landeskrankenhausförderung und die Zukunftssicherung der medizinischen Versorgung.

Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hält die Neufassung für einen „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“, weil die Bauförderung der Krankenhäuser auf ein Pauschalsystem umgestellt wird. Aktuell finanziert das Land Einzelfördermaßnahmen. Diese werden individuell beantragt und geprüft. Die Dauer dieses Prozesses umfasst zum Teil mehrere Jahre und bindet entsprechende Personalressourcen in den Kliniken und im Ministerium.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Ab 2028 soll jedes Krankenhaus eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit", erwartet Drese.

Krisenresilienz wird gestärkt

Mit der Novellierung ist auch eine stärkere Berücksichtigung spezifischer Patientenbelange vorgesehen, etwa durch Einführung von Patientenfürsprechern. Außerdem soll die Krisenresilienz der Kliniken gesteigert werden. Dazu wurden gesonderte Regelungen entwickelt.

Die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform ist ebenfalls enthalten. Die Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes geht mit Verabschiedung durch das Kabinett in den Landtag. (di)

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