Delegation

Mehr Verantwortung für MFA

Ärzte können schon bald mehr Aufgaben an Medizinische Fachangestellte übertragen. KBV und Krankenkassen haben sich auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt. Allerdings behält der Arzt die Fäden in der Hand.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Teambesprechung in der Praxis: Ab den 1. Oktober können Ärzte beispielweise das Röntgen an ihre Medizinischen Fachangestellten deligieren.

Teambesprechung in der Praxis: Ab den 1. Oktober können Ärzte beispielweise das Röntgen an ihre Medizinischen Fachangestellten deligieren.

© Klaus Rose

BERLIN. Delegation statt Substitution: Kassenärztliche Bundesvereinigung und Krankenkassen haben eine Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nicht-ärztliches Personal getroffen. Sie tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

"Die Verantwortung über Qualität und Leistung darf nicht abgegeben werden, sondern muss in den Händen niedergelassener Ärzte liegen", sagte KBV-Chef Andreas Köhler am Montag in Berlin.

Dieses Prinzip spiegle sich in der Vereinbarung wider. "Damit haben wir Rechtsicherheit geschaffen", so Köhler. In der Vereinbarung werde beispielhaft festgelegt, welche Tätigkeit an nichtärztliches Personal delegiert werden könne und welche Anforderungen hier gelten.

Zum Hintergrund: Mit der Vereinbarung wird ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem Versorgungsstrukturgesetz umgesetzt, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist.

Die Vereinbarung und der dazugehörige Katalog stellten keine abschließende Liste dar, so Köhler. Stattdessen würden Beispiele für delegierbare Leistungen und die dafür erforderlichen Mindestqualifikationen genannt.

Zum Beispiel: Röntgen als eine technische Untersuchung könne an Medizinische Fachangestellte (MFA) oder Medizinisch-technische Assistenten (MTRA) delegiert werden.

Allerdings laut KBV nur unter zwei Voraussetzungen: Erstens muss die MFA beziehungsweise MTRA über eine Fortbildung oder Fachkenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Zweitens muss bei der Gabe der Kontrastmittel ein Arzt anwesend sein.

Mehr Freiheiten mit Einschränkungen

Eine weitere Einschränkung: Der Arzt muss - bevor er eine Leistung delegieren kann - einen persönlichen Kontakt zu dem Patienten gehabt haben. Zudem muss laut Vereinbarung in sogenannten Risikokonstellationen immer ein Arzt hinzugezogen werden.

"Die meisten Leistungen, die der Katalog nennt, sind solche, die der Unterstützung der Diagnose und Behandlung dienen", sagte Köhler. Damit eine Praxismitarbeiterin eine Tätigkeit übernehmen kann, muss sie mindestens einen Abschluss zur Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung haben.

Köhler betonte: "Es geht nicht darum, eine neue, zusätzliche Versorgungsebene zu schaffen." Man wolle keinen "Arzt light". Das wäre kontraproduktiv, da es zu Parallelstrukturen und daraus resultierenden zusätzlichen Schnittstellen führen würde.

"Unser Ziel bei dieser Delegationsvereinbarung war immer, den Ärzten mehr Zeit für ihre Kernaufgaben zu verschaffen, ohne das Primat der ärztlichen Leistungserbringung auszuhöhlen", betonte KBV-Vize Regina Feldmann.

Patienten hätten ein Recht darauf, dass ihr Arzt sich persönlich um sie kümmere und die Fäden in der Hand behalte. Das bedeute jedoch nicht, dass er bei jedem Handgriff daneben stehen müsse.

Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sei die Vereinbarung das richtige Signal. Die Delegation ärztlicher Leistungen sei aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken, so Feldmann.

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