Pflegepersonal

Mindeststandards betreffen 15 Prozent der Betten in Thüringen

In Thüringen werden die Mindeststandards für vier von fünf Kliniken gelten  aber nur für einen kleinen Teil der Betten.

Von Katrin Zeiß Veröffentlicht:

ERFURT. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Verordnung zu einer Mindestausstattung mit Pflegepersonal für bestimmte Krankenhaus-Abteilungen betrifft in Thüringen etwa 80 Prozent der Akutkliniken. Das sagte der Landeschef des Verbands der Ersatzkassen, Arnim Findeklee, bei einer Fachtagung in Erfurt.

Allerdings gelte die Neuregelung nur für etwa 15 Prozent der Klinikbetten. In den rund 40 Thüringer Krankenhäusern sind laut amtlicher Statistik etwa 16.000 Betten aufgestellt. Per Rechtsverordnung will Spahn den Kliniken Personaluntergrenzen auf Intensivstationen, in der Unfallchirurgie, Geriatrie und der Kardiologie vorschreiben, die ab Januar 2019 gelten sollen. Auf der Intensivstation etwa soll eine Pflegekraft in der Tagschicht an einem Wochentag künftig höchstens zwei, in der Nachtschicht drei Patienten betreuen dürfen.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen äußerte Zweifel an den Kriterien. "Das Zustandekommen der Kriterien ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte deren Vorsitzende Gundula Werner, die Geschäftsführerin eines Krankenhauses im ostthüringischen Altenburg ist.

Die Quoten etwa für die Intensivstationen seien "schon mehr als nur eine Untergrenze". Sie rechne damit, dass die Pflegequote für Krankenhäuser letztlich zu Lasten der Altenpflege gehen werde, sagte sie mit Blick auf die generalisierte Pflegeausbildung und die bessere Bezahlung in der Krankenpflege. "Da dürften die Krankenhäuser eine Sogwirkung entwickeln."

Die Krankenkassen prognostizieren hingegen "Verschiebebahnhöfe" innerhalb der Kliniken. Sie fürchten, dass Personal aus anderen Bereichen in Abteilungen mit einer verbindlichen Pflegequote abgezogen wird. "Die Tatsache, dass es zu einer Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums kam, ist gewiss keine Sternstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung", räumte Findeklee ein, der die Verantwortung dafür bei der Krankenhaus-Seite sieht. An deren Veto seien die Verhandlungen über eine Mindestpersonalausstattung für besonders pflegeintensive Klinikbereiche gescheitert, sagt er.

Zuvor hatte das BMG vergeblich versucht, einen Kompromiss zu vermitteln. Zu den Verhandlungen war die Selbstverwaltung noch unter Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) aufgefordert worden. Spahn selbst hatte der Selbstverwaltung "Versagen" vorgeworfen und argumentiert, die Ersatzvornahme sei nötig "zum Schutz der Patienten".

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