Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Ministerium bittet Verbände um Einschätzungen zur Datennutzung
In der Ampel-Regierung scheint es eine Debatte um die Nutzung von Gesundheits- und Sozialdaten zu geben. Am 14. August sind die Verbände zur Anhörung – und ausdrücklich auch zur Diskussion gebeten.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


