Missbrauchsopfer leiden Jahrzehnte nach der Tat

BERLIN (sun). Missbrauchsopfer sollen auch nach Verjährung der Tat Hilfe erhalten. Das fordert die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann.

Veröffentlicht:
Dr. Christine Bergmann: Hilfe auch nach Verjährung.

Dr. Christine Bergmann: Hilfe auch nach Verjährung.

© dpa

"Viele Betroffene leiden auch Jahre oder Jahrzehnte nach dem Erlebten noch an den Folgen des Missbrauchs", sagte Bergmann anlässlich der Vorstellung ihres Abschlussberichts in Berlin.

Die Betroffenen bräuchten Hilfe, um Folgeschäden zu mildern. Die Leistungen der Rehabilitation sollen von der jeweils verantwortlichen Institution übernommen werden. Im Falle eines familiären Missbrauchs soll der Bund die Kosten für die Therapie übernehmen.

Nach Ansicht Bergmanns müssen auch Therapien finanziell unterstützt werden, die zwar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, von den Betroffenen aber "als sehr hilfreich" empfunden werden. Auf Missbrauch spezialisierte therapeutische Ambulanzen sollen künftig eine "zeitnahe und passgenaue" Versorgung von Betroffenen gewährleisten.

Ferner fordert Bergmann, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre - beginnend mit dem 21. Lebensjahr - zu verlängern. Jedoch seien diese Empfehlungen nur "ein erster Schritt". Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs könne noch nicht abgeschlossen sein.

Im vergangenen Jahr hatte der Kindesmissbrauch vor allem durch Priester und Pädagogen für einen Skandal gesorgt. Daraufhin wurde eine telefonische Anlaufstelle für Betroffene bei der Missbrauchsbeauftragten eingerichtet. Seit April 2010 sind dort etwa 15.000 Anrufe eingegangen. Eine Weiterfinanzierung der Anlaufstelle nach Ablauf des Projekts ist noch offen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen