Apotheker

Neue Rabatte bedeuten Arzneiwechsel

Rabattverträge mehrerer Kassen sind Ende Juni ausgelaufen oder zu Beginn des neuen Monats neu gestartet.

Veröffentlicht:

BERLIN. Auf viele gesetzlich krankenversicherte Patienten kommen beim nächsten Gang in die Apotheken Änderungen zu: Neue Rabattverträge sind zum 1. Juli in Kraft getreten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) spricht davon, dass "Millionen Patienten auf neue Arzneimittel umgestellt werden" müssen.

Dabei betont der DAV, dass jede Apotheke das von der Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abgeben müsse - bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.

Nach Angaben des DAV sind seit Monatsanfang von insgesamt 24.800 Rabattmedikamenten 38 Prozent (9400) von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit. Bedingung dafür ist, dass der Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt.

Nicht betroffen von der Umstellungswelle sind AOK-Versicherte. Im AOK-Verbund sind neue Rabatt-Tranchen bereits zum 1. Juni in Kraft getreten. Davon betroffen sind 91 Wirkstoffe. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber