Neuer HVM für Baden-Württembergs Ärzte

Ruhe an der Honorarfront und Planungssicherheit für Ärzte im Südwesten - das soll der neue Honorarverteilungsmaßstab in Baden-Württemberg bringen. Er lässt aber auch ein wenig Handlungsspielraum.

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STUTTGART (vdb). Mit großer Mehrheit hat die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg ihren neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen. Er tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

Dabei hat der Vorstand Wort gehalten und alle bereits im Februar getroffenen Vereinbarungen bezüglich größtmöglicher Kalkulationssicherheit und Leistungsbegrenzungen eingehalten.

Fakt ist aber auch, dass die Handlungsspielräume innerhalb der Honorarverteilung nur gering bleiben. Konkret bedeutet das, dass die Honorartöpfe für die einzelnen Fachgruppen auf der Honorargrundlage von 2011 festgeschrieben werden.

Von etwaigen Mengenausweitungen innerhalb der Fachgruppen bleiben andere Fachgruppen unberührt. Darüber hinaus sieht der HVM auch keine Umverteilung innerhalb der Fachgruppe vor.

Hausbesuche werden wieder innerhalb des RLV vergütet

Neu ist, dass mit Inkrafttreten des HVM Hausbesuche wieder innerhalb des RLV vergütet werden, bestätigte KV-Sprecher Kai Sonntag im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Zwei weitere Mengen begrenzende Maßnahmen sollen zur Stabilisierung der Honorarflüsse beitragen: Dabei geht es zum einen um Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften.

Hier werde die Wirkung von maximal 40 auf 20 Prozent zurückgefahren - "ein Zugeständnis", so Sonntag. Die Regelung gilt ab 1. Juli.

Zum anderen wird es ab dem dritten Quartal 2013 eine Fallzahlbegrenzungsregelung geben.

Die Gesamtvergütung in Baden-Württemberg stieg 2011 um etwa vier Prozent, bundesweit nahm sie um 1,25 Prozent zu, sagte Geschäftsführerin Susanne Lilie.

KV-Chef Dr. Norbert Metke lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit den KV-Fachausschüssen und den Berufsverbänden vor der HVM-Entscheidung.

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