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Nord-KV: Note 3- für das Versorgungsgesetz

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Die KV Schleswig-Holstein hält das Landarztgesetz nur für "befriedigend", sieht aber positive Entwicklungen.

Von Dirk Schnack

KIEL. Befriedigend bis ausreichend - für eine bessere Note reicht es beim Versorgungsstrukturgesetz nicht, meint Schleswig-Holsteins KV-Vorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz. Immerhin erkennt sie an: "Die Richtung stimmt."

Kreuz sieht im Gesetz eine Stärkung der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung. Konkrete Fortschritte, die Ärzte flächendeckend in die Landarztpraxen locken könnten, sind nach ihrer Ansicht aber nicht enthalten. Positive Ansätze für den Norden sind etwa:

Aufhebung der Residenzpflicht: Damit könnten Ärzte, die in Hamburg wohnen, etwa in die nahe gelegenen Kreise Steinburg oder Dithmarschen pendeln. In beiden Regionen wollen viele Ärzte demnächst Praxen abgeben.

Erschwerte Verlegung aufgekaufter Praxen durch MVZ: In den vergangenen Jahren hatten mehrere Klinikträger im Norden Sitze übernommen und zum Teil an ihre Zentren verlegt. Dies soll künftig vom Zulassungsausschuss nur noch erlaubt werden, wenn die Versorgung vor Ort nicht leidet.

Regionalisierung: Honorarverhandlung und -verteilung liegen künftig wieder bei der Selbstverwaltung vor Ort. Davon verspricht man sich in Schleswig-Holstein einiges, weil auch die Kassen vor Ort besser erkennen, welche regionalen Versorgungsdefizite durch gezielte Förderung ausgeglichen werden können.

Abwarten auf den GBA

Die Flexibilisierung und Regionalisierung der Bedarfsplanung dagegen kann für den Norden keine Wirkung entfalten, so lange für den Begriff der Unterversorgung noch die alte Definition gilt.

Danach gibt es im Norden keine Unterversorgung - und damit keine neuen Unterstützungen. Kreuz wartet auf eine Konkretisierung durch den GBA.

So lange die neue Bedarfsplanung nicht steht, trifft der Begriff strukturschwaches Gebiet in Schleswig-Holstein auf keine Region zu.

Damit kann auch die von vielen kritisierte Abstaffelung für Landärzte nicht ausgesetzt werden und die Selbstverwaltungspartner können keine besonders förderungsfähigen Leistungen und Leistungserbringer unterstützen.

Glücklich über den Fonds

Froh ist man im Norden, dass schon in diesem Jahr mit den Krankenkassen ein Fonds vereinbart wurde, aus dem Landärzte unabhängig von den Begriffsbestimmungen der geltenden Bedarfsplanung unterstützt werden.

In diesem Jahr wurden daraus 50 Landarztpraxen mit insgesamt 1,05 Millionen Euro gefördert. Im kommenden Jahr stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Kaum Interesse, Praxen aufzukaufen

Wenig Interesse hat die Nord-KV an der mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeit, Praxen aufzukaufen. Kreuz bezeichnete dies als "letztes Mittel", weil das hierfür aufgewendete Geld aus der Gesamtvergütung abgezweigt werden muss.

Denkbar wäre eine solche Lösung für Kreuz etwa, um die Versorgung auf kleinen Inseln zu gewährleisten.

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