Parlament hört Experten zum Gendiagnostikgesetz

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BERLIN (ble). Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich an diesem Mittwoch in einer öffentlichen Sitzung mt dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gendiagnostikgesetz. Neben der Bundesärztekammer (BÄK) stehen ärztliche Fachgesellschaften, Vertreter der Pharmaindustrie, Patientenorganisationen, die Versicherungswirtschaft, der GKV-Spitzenverband, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kirchen, Datenschützer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Fragen der Abgeordneten Rede und Antwort.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs der großen Koalition sind ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen, die Freiwilligkeit der Teilnahme an solchen Untersuchungen oder das Recht auf Nichtwissen. Der Entwurf sieht ausdrücklich ein Verbot genetischer Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers vor. Vor Einholung der Einwilligung zu einer Untersuchung muss der Arzt den Betroffenen über "Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung" aufklären.

Die Forderung des Bundesrates, genetische Untersuchungen beim Neugeborenen-Screening auch von Hebammen und Entbindungspflegern vornehmen zu lassen, lehnt die Koalition ab.

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