Wichtiger Schritt für die Pflege

Pflegekammer NRW verabschiedet Berufsordnung

In Nordrhein-Westfalen hat die Pflegekammer die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen auf den Weg gebracht. Vorständin Leah Dörr sieht darin ein Zeichen für Selbstbestimmung und Professionalität.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen haben die professionell Pflegenden jetzt eine verbindliche Grundlage für ihre Arbeit mit der Definition ihrer Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Die Kammerversammlung der Pflegekammer NRW hat die erste Berufsordnung des Bundeslandes für Pflegefachpersonen verabschiedet. Sie sieht darin einer Stärkung der professionellen Rolle der Pflege im Gesundheitswesen.

Dieser Schritt sei längst überfällig gewesen, sagt Vorstandsmitglied Leah Dörr, die für den Bereich Berufsfeldentwicklung verantwortlich ist. Die Berufsordnung sei „ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung und Professionalität“ des Berufsstandes.

Die neue Berufsordnung bringe Pflegefachpersonen Orientierung und Sicherheit im Berufsalltag, heißt es in einer Mitteilung der Pflegekammer. Sie diene als ethisch-fachlicher Kompass und kläre, was gute Pflege ausmacht. Die Pflegefachpersonen hätten das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise Entscheidungen zu treffen und „gegebenenfalls auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen“. „Die Berufsordnung macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen“, sagt Dörr. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?