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Einstimmiges Votum

Pflegekommission erhöht Mindestlöhne bis 2027 in zwei Schritten um 5,2 Prozent

Für bundesweit 1,3 Millionen Beschäftigte in den Altenpflege legt die Pflegekommission neue Mindestlöhne vor. Kritik kommt von Arbeitgebern und verdi – aus unterschiedlichen Gründen.

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Die Pflegekommission hat neue Mindestlöhne für die Altenpflege festgelegt. Diese gelten für bundesweit 1,3 Millionen Beschäftigte.

Die Pflegekommission hat neue Mindestlöhne für die Altenpflege festgelegt. Diese gelten für bundesweit 1,3 Millionen Beschäftigte.

© Sabine Naumann / Fotolia

Berlin. Die unabhängige Pflegekommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern empfiehlt, die Mindestlöhne in der Altenpflege bis zum Juli 2027 in zwei Schritten anzuheben.

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Kommission eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde (aktuell: 16,10 Euro), für qualifizierte Pflegehilfskräfte einen Anstieg auf 18,26 Euro pro Stunde (aktuell: 17,35 Euro) und für Pflegefachkräfte soll der Mindestlohn auf 21,58 Euro pro Stunde (20,50 Euro) steigen.

Die Erhöhung in zwei Stufen beläuft sich auf jeweils 2,6 Prozent und ist zum Juli 2026 und Juli 2027 vorgesehen. Die Empfehlung der Kommission erfolgte einstimmig, heißt es. Der Pflegemindestlohn gilt für alle stationären und ambulanten Einrichtungen, nicht jedoch für Krankenhäuser.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommentierte, unabhängig von der Entscheidung der Kommission erhielten Beschäftigte vielfach bereits höhere Löhne auf Tarifniveau, als sie die Kommission nun festgelegt habe.

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Die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin und aktuelle Beauftragte im Bundesarbeitsministerium (BMAS) für die Pflegekommission, Cornelia Prüfer-Storcks, verwies darauf, der Mindestlohn sei weiterhin „wichtig als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch der Beschäftigten in der Pflege“.

Das BMAS kündigte an, es wolle die Empfehlungen auf dem Weg einer Verordnung festsetzen und damit allgemeinverbindlich erklären.

Kritik von verdi am Kommissionsergebnis

Sylvia Bühler, Mitglied im verdi-Bundesvorstand und Kommissionsmitglied, kritisierte die Festlegung der Kommission: „Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD. Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit.“

Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle zeigte sich hingegen erfreut über die lange Laufzeit von 27 Monaten – das schaffe Planungssicherheit für die Unternehmen in der Pflegebranche.

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Sein Stellvertreter Bernd Meurer bezweifelte, dass eine Festlegung von Mindestlöhnen durch eine Kommission weiterhin nötig sei. „Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden“, so Meurer.

Basis für die Pflegekommission ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Danach gehören dem Gremium Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch vertreten. Aktuell arbeiten bundesweit etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. (fst)

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