Wichtiges Gremium

Neue Pflegekommission tritt erstmals zusammen

Altenpflege-Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen, Nachwuchs: Am Freitag kommt die neue, nunmehr fünfte Pflegekommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Ein Überblick, wer Mitglieder dorthin entsendet.

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Im Maschinenraum der Pflegepolitik: Die neue Pflegekommission tagt am Freitag zum ersten Mal. Auf der Agenda stehen für das kommende Jahr Empfehlungen zum Pflegemindestlohn und für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Im Maschinenraum der Pflegepolitik: Die neue Pflegekommission tagt am Freitag zum ersten Mal. Auf der Agenda stehen für das kommende Jahr Empfehlungen zum Pflegemindestlohn und für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

© Creativ Studio Heinemann / imageBROKER / picture alliance

Berlin. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte angekündigt. Ein für die Altenpflegebranche wichtiges Gremium dazu – die sogenannte Pflegekommission – kommt an diesem Freitag zur ersten Sitzung in neuer Besetzung zusammen.

Die achtköpfige, nunmehr fünfte Pflegekommission besteht aus Vertretern von Arbeit- und Dienstgebern sowie Arbeit- beziehungsweise Dienstnehmern. Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen. Ihre Tätigkeit in der Kommission üben die Mitglieder ehrenamtlich aus. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

Achtköpfige Runde

Laut dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz von Ende 2019 wird die Pflegekommission künftig dauerhaft eingerichtet. Die Amtszeit liegt bei fünf Jahren. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes und die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland entsenden je zwei Mitglieder in das Gremium. Der bpa-Arbeitgeberverband und die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind jeweils mit einer Person, die Gewerkschaft Verdi ist mit zwei Personen vertreten. Die Kommission erhalte keine konkreten Arbeitsaufträge, teilte das BMAS auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

Unter anderem vertreten in der Kommission sind als ordentliche Mitglieder Christian Reuter, Generalsekretär des DRK und Vorsitzender der Bundestarifgemeinschaft des DRK, sowie der Präsident des bpa-Arbeitgeberverbands, der frühere Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. Das teilten die Verbände diese Woche in Berlin mit.

Empfehlungen für die Politik

Aufgabe der Pflegekommission ist es, Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen zu unterbreiten – das betrifft auch Regelungen zum Mindestlohn. Das BMAS kann die Empfehlungen der Kommission auf alle Pflegebetriebe per Rechtsverordnung erstrecken.

Da die aktuelle Verordnung zu den Pflege-Mindestlöhnen für Pflegehelfer und Pflegefachkräfte zum 30. April 2022 ausläuft, dürfte dieser Punkt wohl zu den ersten Arbeitsschwerpunkten der Kommission gehören.

Die alte Bundesregierung aus Union und SPD hatte im Zuge ihrer kleinen Pflegereform zudem eine Tarifpflicht für die rund 30 .000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Die Tarifpflicht soll ab September nächsten Jahres greifen. Private Anbieter haben allerdings Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. (hom)

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