Sachsen

Praxen in Dresden und Chemnitz für Flüchtlinge gesichert

Staat, Kassenärztliche Vereinigung und Kommunen zahlen für die Einrichtungen in Dresden und Chemnitz bis Ende 2022.

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Dresden/Chemnitz. Zwei Praxen der KV Sachsen für Flüchtlinge in Dresden und Chemnitz werden bis Ende 2022 weiter betrieben. Das teilte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden mit.

Die beiden internationalen Praxen werden vom Freistaat Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den beiden Städten Dresden und Chemnitz bezahlt. Zuvor hatte die Finanzierung nur bis zum Ende dieses Jahres festgestanden.

Die Praxen waren vor rund fünf Jahren geschaffen worden. In Leipzig existierte eine solche Praxis nur bis Ende 2016. Die Kassenärztliche Vereinigung betreibt die beiden Praxen in den Räumen ihrer Bereitschaftsdienstpraxen im Universitätsklinikum Dresden und im Klinikum Chemnitz. Sie sind für die ambulante medizinische Behandlung von Flüchtlingen vorgesehen. Die Ministerin nannte eine Zahl von rund 20.000 Behandlungen pro Jahr. (sve)

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