Pflegenoten

Prüfberichte dürfen ins Internet

Veröffentlicht:

KASSEL. Pflegeeinrichtungen müssen es grundsätzlich hinnehmen, dass Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Internet veröffentlicht werden.

Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum, urteilte am Donnerstag der Pflegesenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Wie Einrichtungen gegen die Veröffentlichung vorgehen können, blieb offen.

Im Streitfall war ein Heim in Köln im vorläufigen Transparenzbericht des MDK mit der Note 3,3 bewertet worden. Auf den Protest des Heims erklärten Pflegekassen und MDK, den Bericht nicht veröffentlichen zu wollen. Ein späterer Bericht ergab die Note 1,1. Das BSG wies die Klage des Pflegeheims daher ab. Der angegriffene vorläufige Bericht sei nie veröffentlicht worden, das Heim habe keine Nachteile gehabt.

Damit bleibt weiter offen, wie und in welchem Stadium des Verfahrens Pflegeeinrichtungen gegen Prüfberichte vorgehen können. Das BSG machte in seiner Urteilsverkündung deutlich, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Online-Veröffentlichung hat. Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, dies so zu regeln. Eine solche Regelung müsse daher eine Chance bekommen und zunächst erprobt werden. (mwo)

Az.: B 3 P 5/12 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

S3-Leitlinie

Gicht: Das ist bei der medikamentösen Harnsäuresenkung wichtig

Lesetipps