Nach BSG-Urteil

Psychotherapeuten sehen hohen wirtschaftlichen Schaden

Veröffentlicht:

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat heftige Reaktionen ausgelöst.

BERLIN. Verbände der Psychotherapeuten gehen von einem wirtschaftlichen Schaden für die Leistungserbringer von 110 Millionen Euro jährlich aus – rückwirkend seit 2012. Am Freitag haben Anwälte der Deutschen Psychotherapeutischen Vereinigung und des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Urteils angekündigt. Bislang gibt es allerdings nur eine mündliche Begründung der Kasseler Bundessozialrichter für ihren Spruch.

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeutenverbands, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, forderte am Freitag die kommende Regierungskoalition auf, die derzeit ungenügenden Regelungen zur "angemessenen Vergütung" psychotherapeutischer Leistungen zu kassieren und "klare und eindeutige Regelungen" bereits im Koalitionsvertrag zu verabreden.

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BSG den Strukturzuschlag für die Beschäftigung von Sprechstundenhilfen für rechtmäßig erklärt. In diesen Zuschlag hatte der Bewertungsausschuss 2015 einen beträchtlichen Teil der Personalkosten der Praxen verlagert. Die Klage in Kassel hatte sich dagegen gewandt, dass damit der Personalkostenanteil der Psychotherapeuten nicht wie in jeder anderen Arztgruppe in die EBM-Leistung einbezogen sein sollte. Die Juristen der Verbände monieren, dass nun ein Therapeut, der den Zuschlag voll ausschöpfen wolle, "an der Zahnfleischgrenze" arbeiten müsse. Sprich: Er müsse in der Woche 36 Therapiestunden ableisten. Laut ZI-Zahlen bedeute das 53 Arbeitsstunden in der Woche insgesamt, sagte am Freitag der Medizinrechtler Holger Barth.

Die Vorgabe erscheint sportlich: Weniger als zwei Prozent der Betroffenen erreichten sein solches Pensum, sagte DPtV-Justiziar Dr. Markus Plantholz. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur Niederlassungsförderung im Saarland

Landarztprogramme sind nur ein „Nice-to-have“

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“