Psychotherapie bei Sucht auch ohne Abstinenz

BERLIN (HL). Der Gemeinsame Bundesausschuss erlaubt Patienten, die von Alkohol, Drogen oder Arzneien abhängig sind, ausnahmsweise auch dann eine ambulante Psychotherapie, wenn diese Patienten noch nicht abstinent sind.

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Nach dem gestrigen Beschluss gilt dies nur dann, wenn der Patient Schritte unternommen hat, um eine "baldige Abstinenz" herbeizuführen.

Diese Abstinenz muss bis zum Ende von maximal zehn Behandlungsstunden erreichbar sein. Bei einem Rückfall darf die Psychotherapie nur dann fortgesetzt werden, wenn unverzüglich Maßnahmen zur Abstinenz ergriffen werden.

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