Qualitätstherapie für den Zappelphilipp
BERLIN (HL). Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (ADHS) hat die KBV ein qualitätsgesichertes interdisziplinäres Behandlungsprogramm entwickelt. Es soll den Krankenkassen als Vertrag nach Paragraf 73 c - das ist die besondere ambulante ärztliche Versorgung - angeboten werden. Die Vergütung soll außerhalb der noch geltenden Budgetierung erfolgen.