Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz

Reform ist in Kraft getreten

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BERLIN. Das Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz ist am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit –  mit der Ausnahme eines Artikels – in Kraft getreten. Es verlängert unter anderem das Preismoratorium für Hersteller bis 2022. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie kritisierte, die Versorgung werde durch den verschärften Preiswettbewerb "verschlimmbessert", nicht gestärkt. Verzichtet hat die Koalition auf die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sowie auf eine Umsatzschwelle für das erste Jahr nach Zulassung eines Medikaments. Nur vage geregelt ist das Arztinformationssystem, das Ärzte über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren soll. (fst)

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