Reformgesetz - Korrekturen im Omnibusverfahren
BERLIN (HL). Die Fehler, die das Wettbewerbsstärkungsgesetz enthält und mit denen es am 1. April in Kraft treten soll, werden im "Omnibus-Verfahren" korrigiert. Dabei wird der Korrekturlauf in einem anderen Gesetzgebungsverfahren, im Medizinprodukterecht erfolgen. So können unterschiedliche gesetzliche Sachverhalte schneller korrigiert werden und bedürfen keiner eigenständigen Gesetzesinitiative.