KBV

Regierung sieht Aufsichtspflicht nicht verletzt

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BERLIN. Die Bundesregierung hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe ihre gesetzliche Aufsichtspflicht im Fall der KBV nicht ausreichend wahrgenommen.

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag bezeichnet sie es als "nicht korrekt", dass das Bundesgesundheitsministerium die Prüfung wie von den Grünen behauptet "mehrfach versäumt" habe.

Angesichts der Unregelmäßigkeiten bei Immobilien- und Wertpapiergeschäften der KBV hatten die Grünen nach der Frequenz der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführungsprüfungen gefragt: Nur 1996 und 2010 war die KBV entsprechend kontrolliert worden. Doch das SGB V sieht eine Prüfung alle fünf Jahre vor.

Im BMG verweist man darauf, im Jahr 2005 sei die Prüfung auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen worden, um "eine organisatorische Trennung dieser Prüfung von den ministeriellen Aufgaben zu erreichen".

Dass neun Jahre lang -  1996 bis 2005 - keine Prüfung erfolgte, sei auf "personelle Engpässe in der Prüfgruppe" des BMG zurückzuführen. Ende 2015 fragte dann das Ministerium nach eigenen Angaben beim BVA nach und erinnerte an die Prüffristen.

Die Bonner Behörde verwies auf die zuletzt 2010 erfolgte Prüfung und verwies ihrerseits auf die "angespannte Personalsituation"in der entsprechenden Abteilung. Das Ministerium untersuche gegenwärtig "intensiv", "wie eine effektivere und umfassende Prüfung durch Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen etabliert werden kann".

Die Kontrollen nach Paragraf 274 SGB V seien nicht darauf ausgerichtet, eine "engmaschige Überprüfung der Rechtmäßigkeit des einzelnen Verwaltungshandelns" von KBV & Co. zu gewährleisten.

Die Wertpapiergeschäfte der KBV, bei denen Papiere der isländischen Glitnir-Bank in den Jahren 2006 und 2007 für 1,1 Millionen Euro gekauft wurden, entsprachen laut Regierung den damaligen gesetzlichen Vorgaben für Vermögensanlagen durch das BVA. Die Papiere haben im Zuge der Bankenpleiten in Island rund 85 Prozent an Wert verloren. (fst)

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