Baden-Württemberg

Regress-Stopp für Sprechstundenbedarf

Die KV Baden-Württemberg will die Zahl der Prüfanträge für SSB weiter senken und baut die Beratung verordnender Ärzte aus.

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STUTTGART. Prüfanträge bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) gehören zu den Ärgernissen, die Vertragsärzten die Lust am Beruf vergrämen.

Noch im Jahr 2010 stapelten sich in den Praxen in Baden-Württemberg akkumuliert fast solcher 10.000 Regressanträge. Das hat sich seitdem drastisch geändert, resümierte KV-Chef Dr. Norbert Metke bei der jüngsten Vertreterversammlung in Stuttgart.

Zwischen 2009 und 2014 konnte die Zahl der Prüfanträge im ersten Halbjahr um rund 71 Prozent von 5527 auf zuletzt 1547 gesenkt werden. Auch die unzumutbar lange Bearbeitungszeit sei von vier auf 1,3 Jahre gesunken.

Ab sofort würden Widersprüche ab dem Verordnungszeitraum 2014 in weniger als drei Monaten bearbeitet, so Metke.

Bagatellgrenze erhöht

Möglich wurde dies in einem ersten Schritt dadurch, dass die Bagatellgrenze von seinerzeit 25,56 auf 75 Euro pro Halbjahr erhöht wurde. Auf diesem Wege konnte die Zahl der Prüfanträge um fast 60 Prozent reduziert werden.

Gemildert werden konnte das Problem auch durch eine stärkere Beratung durch die KV. Ärzte erhalten zum einen pro Quartal - zusammen mit dem Honorarbescheid - eine individuelle "Sprechstundenbedarf-Negativliste". Diese zeigt an, welche Verordnungen des Arztes potenziell von Kassen beanstandet werden könnten.

Auf ihrer Webseite hat die KV zudem nach Fachgruppen differenzierte "Top-30-Listen" der am häufigsten verordneten regressgefährdeten Mittel eingestellt. Hinzu kommt eine 44 Seiten starke "Positivliste", die Präparate, Materialien und Artikel enthält, die als SSB angefordert werden können.

Diese Liste sei unter Einbeziehung der Berufsverbände schrittweise um 172 Punkte aufgestockt worden, berichtete Metke. Allerdings ist der Berg abzuarbeitender Widersprüche aus den Jahren 2009 bis 2013 noch gewaltig - bis Mitte 2016 soll dies geschafft sein.

Eingabemaske auf KV-Webseite

Als neuen Service kündigte Metke an, dass Praxen ab Juli auf der Webseite der KV Baden-Württemberg in einer Eingabemaske ihre geplante Rezeptur für SSB vermerken können. Von Fachberatern der KV wird diese dann individuell auf Vereinbarkeit mit den SSB-Vorgaben geprüft.

Als "zweite Controlling-Schiene" will die KV, ebenfalls ab Sommer, Apotheken bei Verordnungen von SSB einbinden.

Künftig sei durch eine Vereinbarung mit dem Landesapothekerverband sichergestellt, dass Apotheker über Inhalt und Änderungen der SSB-Vereinbarung aktuell informiert sind - und bei Bedarf dem verordnenden Arzt Hinweise geben können. (fst)

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