Rettungsdienste - Kliniken erwarten kaum Entspannung
STUTTGART (fst/mm). Das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg soll die Möglichkeit schaffen, dass Krankenhäuser zur Stellung von Ärzten für den Notdienst verpflichtet werden.
Das sieht der Gesetzentwurf vor, den die Landesregierung dem Landtag vorgelegt hat. Die Novelle soll es leichter machen, auch auf dem Land Ärzte für den Notdienst zu rekrutieren. Im Gegenzug sollen die Klinikträger die vollen Kosten für die Stellung von Notärzten und für die Fort- und Weiterbildung geltend machen können, die durch die Teilnahme am Notdienst entstehen.
Doch die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) sieht mit der Novelle keine Entwarnung. BWKG-Verbandsdirektor Matthias Einwag sagte, die bessere Finanzierung werde das Problem fehlender Notärzte nicht lösen. Qualifizierte Notärzte seien auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden.