Direkt zum Inhaltsbereich

Rückstand bei Beiträgen? Vorsorge zahlt die Kasse!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Sind gesetzlich Krankenversicherte mit Beitragszahlungen zwei Monate im Rückstand, dann ruht ihr Leistungsanspruch: Sie erhalten nur eine Versorgung nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Die dortigen Vorschriften sehen aber einen Anspruch auf "medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen" vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion. Säumige Beitragszahler bekämen Vorsorgeuntersuchungen somit weiter bezahlt. Gar keine Einschränkungen gebe es in diesen Fällen für mitversicherte Familienmitglieder - besonders für Kinder (wir berichteten).

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren

Nicht alles, was im Internet kursiert, stimmt auch – gerade wenn es um Gesundheitsfragen geht. Augen auf und hinterfragen!

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck