Rückstand bei Beiträgen? Vorsorge zahlt die Kasse!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Sind gesetzlich Krankenversicherte mit Beitragszahlungen zwei Monate im Rückstand, dann ruht ihr Leistungsanspruch: Sie erhalten nur eine Versorgung nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Die dortigen Vorschriften sehen aber einen Anspruch auf "medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen" vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion. Säumige Beitragszahler bekämen Vorsorgeuntersuchungen somit weiter bezahlt. Gar keine Einschränkungen gebe es in diesen Fällen für mitversicherte Familienmitglieder - besonders für Kinder (wir berichteten).

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen