Rückstand bei Beiträgen? Vorsorge zahlt die Kasse!
BERLIN (fst). Sind gesetzlich Krankenversicherte mit Beitragszahlungen zwei Monate im Rückstand, dann ruht ihr Leistungsanspruch: Sie erhalten nur eine Versorgung nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.
Die dortigen Vorschriften sehen aber einen Anspruch auf "medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen" vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion. Säumige Beitragszahler bekämen Vorsorgeuntersuchungen somit weiter bezahlt. Gar keine Einschränkungen gebe es in diesen Fällen für mitversicherte Familienmitglieder - besonders für Kinder (wir berichteten).