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Sachsen stimmt der Hälfte der 116b-Anträge zu

DRESDEN (bee). Das sächsische Gesundheitsministerium hat fünf weiteren Anträgen von Kliniken auf ambulante Behandlungen von Patienten mit seltenen Krankheiten nach Paragraf 116b SGB V zugestimmt. Damit wurden in Sachsen 51 und damit knapp die Hälfte der sogenannten 116b-Anträge gebilligt. Die KV Sachsen hatte keinem Antrag zugestimmt.

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