Sachsen stimmt der Hälfte der 116b-Anträge zu
DRESDEN (bee). Das sächsische Gesundheitsministerium hat fünf weiteren Anträgen von Kliniken auf ambulante Behandlungen von Patienten mit seltenen Krankheiten nach Paragraf 116b SGB V zugestimmt. Damit wurden in Sachsen 51 und damit knapp die Hälfte der sogenannten 116b-Anträge gebilligt. Die KV Sachsen hatte keinem Antrag zugestimmt.