Abwertung psychotherapeutischer EBM-Leistungen

MEDI fordert Psychotherapeuten auf, gegen Honorarkürzung zu klagen

Nur versorgungspolitisch kontraproduktiv oder auch unrechtmäßig? Die Kappung der Psychotherapievergütung sollte auf den sozialrechtlichen Prüfstand, fordert der Ärztebund MEDI.

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Vielerorts lässt sich die Nachfrage nach Psychotherapie kaum decken. Trotzdem soll das EBM-Honorar ambulanter Leistungserbringer sinken – eigentlich paradox.

Vielerorts lässt sich die Nachfrage nach Psychotherapie kaum decken. Trotzdem soll das EBM-Honorar ambulanter Leistungserbringer sinken – eigentlich paradox.

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Stuttgart Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Dotierung psychotherapeutischer EBM-Leistungen mit Wirkung zum Quartalswechsel um 4,5 Prozent zu mindern, hat bei Kammern und Branchenverbänden eine Welle der Empörung ausgelöst. Unterdessen fordert der Ärztebund MEDI seine psychotherapeutisch tätigen Mitglieder auf, gegen die Honorarkürzung zu klagen – und verspricht Schützenhilfe beim Gang vor die Gerichte.

„Gerne unterstützen wir unsere Mitglieder und fördern einzelne, von Psychotherapeuten angestrengte Verfahren, indem wir bei der Auswahl eines geeigneten Prozessbeistands sowie bei der Begleitung des Verfahrens helfen“, heißt es in einer Mitteilung. Konkreter Klage-Anlass könne aber erst ein Honorarbescheid sein, gegen den binnen eines Monats Widerspruch zu erheben wäre. Danach könne beim Sozialgericht „weiterer Rechtsschutz in Gestalt einer einstweiligen Anordnung“ beantragt werden.

KV soll ebenfalls initiativ werden

Darüber hinaus kündigt der Ärztebund an, darauf hinwirken zu wollen, „dass die KV Baden-Württemberg von ihrer Befugnis Gebrauch macht und rechtlich gegen die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses vorgeht – unabhängig von einem konkreten Einzelfall“. In einem „Positionspapier zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen“ prognostiziert MEDI, die Honoraranpassung nach unten werde mittelfristig Niederlassungen unattraktiver machen und die Nachbesetzung frei werdender Kassensitze erschweren.

„Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem. Hausärztinnen und Hausärzte müssten noch häufiger Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne ausreichende therapeutische Anschlussversorgung betreuen. Gleichzeitig steigt das Risiko für Chronifizierungen, stationäre Behandlungen oder langfristige Arbeitsunfähigkeit. Wenn ambulante psychotherapeutische Versorgung geschwächt wird, entstehen die Kosten an anderer Stelle im System.“

Kürzung hätte noch drastischer ausfallen dürfen

Ausdrücklich stellt MEDI zwar „die Rechtmäßigkeit der geplanten Senkung psychotherapeutischer Leistungen in Frage“. Zweifel daran, dass die zugrundeliegende Kostenberechnung des Erweiterten Bewertungsausschusses richtig ist, werden allerdings weder in der Mitteilung noch im Positionspapier des Ärztebunds laut. Nach eigener Aussage hätte das Schiedsgremium die EBM-Vergütung der Psychotherapie sogar noch kräftiger beschneiden können.

So heißt es in der Beschlussbegründung, man habe davon abgesehen, „die rechnerisch mögliche Absenkung der Bewertung der Therapiestunde bzw. der Zuschläge des Abschnitts 35.2.3.2 EBM in voller Höhe von minus 9,97 Prozent anzuwenden“. Stattdessen habe der Ausschuss mit der „Absenkung der Bewertung der Therapiestunde um lediglich minus 4,5 Prozent“ seinen Gestaltungsspielraum sogar noch „zugunsten der Psychotherapeuten“ genutzt. (cw)

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