Rettungsgasse

Scheuer plant höhere Strafen

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Vorbildlich: Wer jedoch die Rettungsgasse blockiert, soll künftig bis zu 320 Euro berappen müssen.

Vorbildlich: Wer jedoch die Rettungsgasse blockiert, soll künftig bis zu 320 Euro berappen müssen.

© Bernd Wüstneck / dpa-Zentralbild / ZB / picture alliance

Verkehrssünder sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dabei Falschparker wie auch Blockierer von Rettungsgassen im Visier.

BERLIN. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant härtere Strafen für Verkehrssünder. So soll Fahrern, die eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen – das gilt bisher schon, wenn man keine solche Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet.

„Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben“, so der Minister. Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. E-Tretroller sollen auf Busspuren fahren dürfen. Bei den seit zwei Monaten zugelassenen E-Tretrollern gibt es viele Probleme, weil sie unerlaubt auf Gehwegen unterwegs sind.

Ferner will Scheuer, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern, die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträder mit Beiwagen ermöglichen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. „Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können“, heißt es.

All dies sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrsordnung vor, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Zum Teil sind die geplanten neuen Regelungen bereits bekannt. Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten. Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag sowie Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen.

Die Pläne sehen weiter vor, dass das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Kilometer pro Stunde verboten werden sollen. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern, wie es hieß. So sollen Parkplätze für Carsharing ausgewiesen werden. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollen außerdem Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels einer Markierung hervorheben können.

Für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Tretrollern durch Autofahrer soll es künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts geben. Der „grüne Pfeil“ beim Rechtsabbiegen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können.

Anfang Juli hatte Scheuer bereits angekündigt, die Bußgelder für Parken auf Radwegen oder in zweiter Reihe deutlich erhöhen zu wollen. Auch das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen soll teurer werden. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag bekräftigte.(dpa)

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