Sozialgericht bestätigt GBA im Streit um Analoga

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BERLIN (mwo). Vertragsärzte dürfen kurzwirksame Insulin-Analoga weiter nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Januar. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschluss bestätigt eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), wonach kurzwirksame Analoga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern nicht zu Lasten der Kassen verordnet werden dürfen, wenn dies zu Mehrkosten führt.

Gestützt auf eine umstrittene Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte der GBA im Juli 2006 keinen Zusatznutzen im Vergleich zu Humaninsulin erkennen können. Die Hersteller Sanofi-Aventis und Lilly Pharma hatten die IQWiG-Bewertung als fehlerhaft angegriffen. Für ihre Präparate haben beide Hersteller inzwischen Rabattverträge mit den Kassen geschlossen. Lilly Pharma teilte mit, man wolle erst nach Vorlage der Urteilsbegründung prüfen, ob man Rechtsmittel einlegt, erklärte eine Sprecherin.

Urteil des Sozialgerichts Berlin, Az: S 83 KA 588/07 und 221/08

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