Sozialhilfe: Keine Ausnahme bei der Praxisgebühr

Das BSG weist die Klage eines HIV-infizierten Mannes aus Köln ab.

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Auch Sozialhilfeempfänger müssen bis zur Belastungsgrenze Arznei-Zuzahlungen und Praxisgebühr von ihrem Sozialhilfe-Regelsatz bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt in Kassel entschieden. Es wies damit die Klage eines HIV-infizierten Mannes aus Köln ab.

Für Praxisgebühr und Zuzahlungen hatte der heute 50-jährige Kläger im Jahr 2004 35,42 Euro und 2005 41,40 Euro ausgegeben. Vom Kölner Sozialamt verlangte er, diese Ausgaben zusätzlich zu erstatten. Die Behörde lehnte ab, und auch vor Gericht blieb der HIV-infizierte Sozialhilfeempfänger durch alle Instanzen ohne Erfolg. Sein Anwalt hatte argumentiert, das Geld reiche nicht aus.

Die Richter hielten ihm entgegen, der Mann hätte ein Darlehen vom Sozialhilfeträger bekommen und mit rund drei Euro im Monat abstottern können. Wie das BSG entschied, sind die Ausgaben bis zur jährlichen Belastungsgrenze im Regelsatz enthalten. Dies habe der Gesetzgeber "ausdrücklich" so gewollt.

Die Belastungsgrenze liegt für chronisch Kranke bei einem, sonst bei zwei Prozent des Einkommens. In diesem Umfang ist die Eigenbeteiligung auch für Sozialhilfeempfänger nicht verfassungswidrig, urteilte das BSG. Den Streitfall wies das BSG dennoch an das LSG Essen zurück. Dies soll prüfen, ob die Sozialhilfeleistungen richtig berechnet wurden.

Az.: B 8 SO 7/09 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven

Lesetipps
Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Ein Mann fasst sich mit der Hand ans Herz. Eine andere Person hält eine Tablette in die Kamera.

© kooshevoy / Fotolia

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

Eine Reihe von Sportutensilien (Fußball, Tennisschläger, Springsseil, etc.) in einer Sporttasche, die auf dem Boden steht.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt