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Transplantation

Steinmeier fordert Parlamentsaufsicht

Nach den Skandalen ist vor der Reform: SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier will im Bundestag einen eigenen Transplantationsbeauftragten - und damit eine stärkere öffentliche Kontrolle.

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BERLIN. Vor dem Hintergrund der Transplantationsskandale an den Universitätskliniken Göttingen, Regensburg, München und Leipzig hat der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, dafür plädiert, die Institution eines Transplantationsbeauftragten des Bundestages zu schaffen.

Das Amt könne beispielsweise der Patientenbeauftragte übernehmen. "Damit könnte man - etwa für fünf bis zehn Jahre - sicherstellen, dass der sensibelste Bereich der Medizin einer stärkeren öffentlichen Kontrolle unterworfen wird", sagte Steinmeier in einem Interview der Wochenzeitung "Das Parlament".

Mit den Vorfällen sei das Ziel der Novellierung des Transplantationsgesetzes vom Sommer 2012 konterkariert worden. Nun erwarte die Öffentlichkeit mehr als organisatorische Veränderungen.

Sollten Manipulationsvorwürfe zutreffen, "dann wäre durch unkorrektes Handeln einigen sehr kranken Menschen ein Organ vorenthalten worden, das sie nach der Warteliste hätten erhalten müssen".

Unmissverständlich machte Steinmeier die Konsequenz für so handelnde Ärzte klar: "Für mich steht fest, dass jemand, der mit dem Ziel der Gewinnerzielung Patientendaten verändert und damit das Leben anderer gefährdet hat, kein Arzt mehr sein darf."

Selbst wenn ein Arzt Manipulationen in guter Absicht und zum Wohle seines Patienten vorgenommen habe, liege ein Verstoß gegen Regeln der Transplantationsmedizin vor. Dieser Arzt habe dann in der Transplantationsmedizin nichts mehr verloren.

Notwendig seien aber auch organisatorische Veränderungen: die Beseitigung von Fehlanreizen wie ein falsches Bonussystem, die Überprüfung der Zahl von Transplantationszentren, das Sechs-Augen-Prinzip und eine höhere Kontrolldichte.

Man solle auch nicht vergessen, dass die Fehlentwicklungen sämtlich an staatlichen Unikliniken stattgefunden haben. Hier sei der Staat in der Aufsichtspflicht. (HL)

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