Organspende
245 Abgeordnete nehmen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung
Die Debatte über eine Neuordnung der Organspende geht in die nächste Runde: In einem Antrag werben 245 Parlamentarier für einen Systemwechsel. Das Verfahren wird präzisiert, Informationspflichten ausgeweitet. Aber überzeugt das die Kritiker?
Veröffentlicht:
Die Befürworter der Widerspruchsregelung bei der Organspende haben erneut einen interfraktionellen Gesetzentwurf eingebracht.
© Soeren Stache/dpa
Berlin. Befürworter und Gegner der Widerspruchsregelung bei der Organspende steuern auf einen neuen Schlagabtausch im Bundestag zu. 245 Abgeordnete haben jetzt einen neuen interfraktionellen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie für die Widerspruchsregelung werben. Für eine Mehrheit müsste die Vorlage mindestens 316 Ja-Stimmen erhalten.
Der Entwurf behält die Grundkonzeption früherer Entwürfe bei: Hat eine Person keinen Widerspruch gegen eine postmortale Organentnahme erhoben und lassen sich keine anderen Ausschlussgründe ermitteln, dann gilt eine Entnahme grundsätzlich als zulässig.
Allerdings schärfen die Initiatoren um die Hausärztin und SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar die Schutzmechanismen und das Verfahren, in dem der (mutmaßliche) Willen des Verstorbenen ermittelt wird, an mehreren Stellen nach.
Im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2024 wird das Inkrafttreten erheblich nach hinten verschoben: Sah die damalige Vorlage den Start zum 1. Juli 2027 vor, so ist das Inkrafttreten nun Anfang 2030 geplant.
Zentrale Regelungselemente und Veränderungen im Vergleich zu früheren Entwürfen:
- Die Rolle der Angehörigen bei der Ermittlung des tatsächlichen Willens eines Verstorbenen bleibt unverändert: Sie haben nach wie vor kein eigenes Entscheidungsrecht, aber ihre Bedeutung bei der Informationsgewinnung wird aufgewertet. Ausdrücklich heißt es, wenn eine schriftliche Erklärung zum Beispiel im Organspenderegister vorliegt, sollen Angehörige gefragt werden, ob ihnen eine „anderweitige Erklärung oder eine mögliche weitere Erkenntnisquelle“ bekannt ist. Sind Angehörige innerhalb „angemessener Zeit“ nicht erreichbar, blockiert dies die Entnahme eines Organs nicht.
- Der neue Entwurf präzisiert den Schutz mutmaßlich nicht einwilligungsfähiger Personen. War der Verstorbene „in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr“ nicht einwilligungsfähig, so ist die Entnahme eines Organs unzulässig. In früheren Entwürfen war demgegenüber nur von einem „erheblichen Zeitraum“ die Rede.
Transplantationsmedizin
Ein Jahr Organspende-Register – und viel Luft nach oben
- Ausgeweitet werden die Aufklärungs- und Informationspflichten im Zuge der Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Ziel ist es, alle 65 Millionen Volljährigen in Deutschland durch geeignete Unterlagen zu erreichen, die „leicht verständlich und barrierefrei“ sein müssen. Der Entwurf listet dafür elf konkrete Punkte auf, wie beispielsweise das Verhältnis einer abgegebenen Erklärung zu einer Patientenverfügung, die Rechtsfolgen, wenn auf eine Erklärung verzichtet wird oder die Nichterreichbarkeit von nächsten Angehörigen.
- Beibehalten werden die Altersgrenzen aus früheren Entwürfen aus dem Bundestag: Die Einwilligung in eine Organspende ist ab dem Alter von 16 Jahren möglich. Ab dem gleichen Alter kann die Entscheidung auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. Bereits ab 14 Jahren ist ein Widerspruch gegen eine Organspende möglich.
Ob die zusätzlichen Leitplanken und Schutzmechanismen die Kritiker der Widerspruchsregelung überzeugen können, gilt als zweifelhaft. Unaufgelöst ist der zentrale Kritikpunkt, wonach das Schweigen einer Person nicht als Zustimmung zur Organspende gewertet werden dürfe.
Im Mai dieses Jahres veröffentlichten zunächst elf Parlamentarier einen interfraktionellen Antrag, der auf dem rechtlichen Status quo aufsetzt („Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“).
Anhörung im Ausschuss
Widerspruchslösung bei Organspende bleibt unter Sachverständigen umstritten
Die Gruppe will die Freiwilligkeit bei der Organspende beibehalten und einen Grundrechtseingriff wie durch die Widerspruchsregel vermeiden. Es handele sich um eine „Scheinlösung“, lautet die Kritik: „Es gibt keine ausreichende Evidenz im internationalen Vergleich, dass sie zu mehr realisierten Organspenden führt.“
Die Abgeordneten, unter ihnen die Ärzte Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Dr. Stephan Pilsinger (CSU), werben dafür, Hürden für die Dokumentation der Entscheidung zu verringern und Einträge in das Organspenderegister zu erleichtern.
Der letzte Entwurf der Befürworter einer Widerspruchsregelung war im Juni 2024 in den Bundestag eingebracht worden. Über den seinerzeit von 223 Abgeordneten unterstützten Antrag wurde wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr im Parlament abgestimmt.
Der Hartmannbund begrüßte am Montag den neuerlichen Vorschlag für einen Systemwechsel bei der Organspende. Länder wie Frankreich, Spanien und Österreich erzielten mit vergleichbaren Regelungen deutlich höhere Spenderquoten als Deutschland, hieß es.
Im Vorjahr registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation 985 Spender. Dagegen standen 8199 Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. (fst)










