Direkt zum Inhaltsbereich

Organspende

245 Abgeordnete nehmen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung

Die Debatte über eine Neuordnung der Organspende geht in die nächste Runde: In einem Antrag werben 245 Parlamentarier für einen Systemwechsel. Das Verfahren wird präzisiert, Informationspflichten ausgeweitet. Aber überzeugt das die Kritiker?

Veröffentlicht:
Das Foto zeigt einen Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen.

Die Befürworter der Widerspruchsregelung bei der Organspende haben erneut einen interfraktionellen Gesetzentwurf eingebracht.

© Soeren Stache/dpa

Berlin. Befürworter und Gegner der Widerspruchsregelung bei der Organspende steuern auf einen neuen Schlagabtausch im Bundestag zu. 245 Abgeordnete haben jetzt einen neuen interfraktionellen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie für die Widerspruchsregelung werben. Für eine Mehrheit müsste die Vorlage mindestens 316 Ja-Stimmen erhalten.

Der Entwurf behält die Grundkonzeption früherer Entwürfe bei: Hat eine Person keinen Widerspruch gegen eine postmortale Organentnahme erhoben und lassen sich keine anderen Ausschlussgründe ermitteln, dann gilt eine Entnahme grundsätzlich als zulässig.

Allerdings schärfen die Initiatoren um die Hausärztin und SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar die Schutzmechanismen und das Verfahren, in dem der (mutmaßliche) Willen des Verstorbenen ermittelt wird, an mehreren Stellen nach.

Im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2024 wird das Inkrafttreten erheblich nach hinten verschoben: Sah die damalige Vorlage den Start zum 1. Juli 2027 vor, so ist das Inkrafttreten nun Anfang 2030 geplant.

Zentrale Regelungselemente und Veränderungen im Vergleich zu früheren Entwürfen:

  • Die Rolle der Angehörigen bei der Ermittlung des tatsächlichen Willens eines Verstorbenen bleibt unverändert: Sie haben nach wie vor kein eigenes Entscheidungsrecht, aber ihre Bedeutung bei der Informationsgewinnung wird aufgewertet. Ausdrücklich heißt es, wenn eine schriftliche Erklärung zum Beispiel im Organspenderegister vorliegt, sollen Angehörige gefragt werden, ob ihnen eine „anderweitige Erklärung oder eine mögliche weitere Erkenntnisquelle“ bekannt ist. Sind Angehörige innerhalb „angemessener Zeit“ nicht erreichbar, blockiert dies die Entnahme eines Organs nicht.
  • Der neue Entwurf präzisiert den Schutz mutmaßlich nicht einwilligungsfähiger Personen. War der Verstorbene „in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr“ nicht einwilligungsfähig, so ist die Entnahme eines Organs unzulässig. In früheren Entwürfen war demgegenüber nur von einem „erheblichen Zeitraum“ die Rede.
Lesen sie auch
  • Ausgeweitet werden die Aufklärungs- und Informationspflichten im Zuge der Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Ziel ist es, alle 65 Millionen Volljährigen in Deutschland durch geeignete Unterlagen zu erreichen, die „leicht verständlich und barrierefrei“ sein müssen. Der Entwurf listet dafür elf konkrete Punkte auf, wie beispielsweise das Verhältnis einer abgegebenen Erklärung zu einer Patientenverfügung, die Rechtsfolgen, wenn auf eine Erklärung verzichtet wird oder die Nichterreichbarkeit von nächsten Angehörigen.
  • Beibehalten werden die Altersgrenzen aus früheren Entwürfen aus dem Bundestag: Die Einwilligung in eine Organspende ist ab dem Alter von 16 Jahren möglich. Ab dem gleichen Alter kann die Entscheidung auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. Bereits ab 14 Jahren ist ein Widerspruch gegen eine Organspende möglich.

Ob die zusätzlichen Leitplanken und Schutzmechanismen die Kritiker der Widerspruchsregelung überzeugen können, gilt als zweifelhaft. Unaufgelöst ist der zentrale Kritikpunkt, wonach das Schweigen einer Person nicht als Zustimmung zur Organspende gewertet werden dürfe.

Im Mai dieses Jahres veröffentlichten zunächst elf Parlamentarier einen interfraktionellen Antrag, der auf dem rechtlichen Status quo aufsetzt („Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“).

Lesen sie auch

Die Gruppe will die Freiwilligkeit bei der Organspende beibehalten und einen Grundrechtseingriff wie durch die Widerspruchsregel vermeiden. Es handele sich um eine „Scheinlösung“, lautet die Kritik: „Es gibt keine ausreichende Evidenz im internationalen Vergleich, dass sie zu mehr realisierten Organspenden führt.“

Die Abgeordneten, unter ihnen die Ärzte Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Dr. Stephan Pilsinger (CSU), werben dafür, Hürden für die Dokumentation der Entscheidung zu verringern und Einträge in das Organspenderegister zu erleichtern.

Der letzte Entwurf der Befürworter einer Widerspruchsregelung war im Juni 2024 in den Bundestag eingebracht worden. Über den seinerzeit von 223 Abgeordneten unterstützten Antrag wurde wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr im Parlament abgestimmt.

Der Hartmannbund begrüßte am Montag den neuerlichen Vorschlag für einen Systemwechsel bei der Organspende. Länder wie Frankreich, Spanien und Österreich erzielten mit vergleichbaren Regelungen deutlich höhere Spenderquoten als Deutschland, hieß es.

Im Vorjahr registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation 985 Spender. Dagegen standen 8199 Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Wenn Schweigen Leben kostet

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Empfohlene Anfangsdosierungen von Ruxolitinib bei akuter und chronischer GvHD in Abhängigkeit vom Alter

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5, 6]

Graft-versus-Host-Erkrankung

JAK1/2-Hemmung jetzt für Kinder unter zwölf Jahren und in neuer Darreichungsform möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zähneknirschen

Wann Hausärzte an Bruxismus denken sollten – und was dann zu tun ist

Arbeitserleichterung

So schenkt KI Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für Patienten

Lesetipps
Blutgefäß mit Thrombose.

© Tinttrex / stock.adobe.com / Generated with AI

Therapie je nach Risiko

Akute Lungenembolie: Was die optimale Therapie ausmacht