BfArM

Sterbehilfe: 223 Anträge gestellt – kein einziger bewilligt

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Berlin. Seit März 2017 haben Bürger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge gestellt, um ein tödlich wirkendes Medikament kaufen zu können. Keiner von ihnen wurde bewilligt, 144 wurden abgelehnt. In 52 Fällen erfolgte eine Ablehnung des Widerspruchs, zudem sind Klagen anhängig. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion zurück.

Ende November 2020 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, das Schwerkranke nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf Zugang zu einem Medikament zur Selbsttötung haben.

Da gegen die Urteile Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wurde, bleibe der Abschluss dieses Verfahrens „weiterhin abzuwarten“, so die Regierung. (fst)

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