Gegen Wiederbelebung von 217 StGB
Sterbehilfevereine lehnen gesetzliche Regelung der Freitodbegleitung ab
Vor der Wiederbelebung des Paragraf 217 Strafgesetzbuch warnen die drei in Deutschland tätigen Sterbehilfe-Organisationen. Der Freitod-Wunsch dürfe von der Politik nicht pathologisiert werden.