Ambulante Versorgung

Stoppt die EBM-Reform – außer Spesen nichts gewesen?

Die Vertragspartner in der ambulanten Versorgung sollten die Arbeit an der EBM-Reform einstellen, bis die Gebührenordnungskommission der Koalition Beschlüsse gefasst hat.

Von von Hans-Friedrich Spies Veröffentlicht:

Die geplante EBM-Reform, an der in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit Hochdruck gearbeitet wird, leidet unter einem Geburtsfehler. Im Erweiterten Bewertungsausschuss, der Schiedsstelle von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen bei Honorarstreitigkeiten, haben sich in 2012 die Krankenkassen durchgesetzt: Eine EBM-Reform hat kostenneutral zu erfolgen. Mehr Honorar für die Vertragsärzteschaft ist somit ausgeschlossen.

Dr. Hans-Friedrich Spies ist Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten.

Dr. Hans-Friedrich Spies ist Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten.

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Wer profitiert, außer den Krankenkassen, von einem unter diesen Bedingungen renovierten EBM? Die Vertragsärzteschaft insgesamt sicher nicht. Durch die damit verursachte Honorarumverteilung werden nur Verteilungskämpfe zwischen den Fachgruppen ausgelöst. Ärztlicher Streit ist programmiert. Auch die Fachgruppen, die hoffen, von einer Reform zu profitieren, werden sich am Ende eher wundern. Die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass von einer EBM-Änderung möglichst wenig beim Vertragsarzt ankommt. Der innerärztliche Friede war für die Länder-KVen schon immer besonders wichtig.

Auf dieses Szenario hat die Allianz der Ärzteverbände hingewiesen und gefordert, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Kostenneutralität neu verhandelt werden soll. Die derzeitige Neukalkulation des EBM bindet zudem jede Menge Personal und kostet Geld, das die Vertragsärzte selbst aufbringen müssen und das man sich sparen könnte, wenn sich der Erweiterte Bewertungsausschuss nicht umorientiert. Ein neuer EBM wäre dann nämlich schlicht überflüssig. Inzwischen haben die Krankenkassen auf die innerärztliche Diskussion reagiert und klargestellt, dass mit ihnen der Beschluss keinesfalls korrigiert wird. Man hat den Eindruck, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach dieser Stellungnahme zur Tagesordnung übergeht, ja sogar das Zeitziel 2019 erneut bestätigt. An sich müsste sie weniger intensiv und vor allem ohne Zeitvorgabe weiterarbeiten. "Go slow" ist angesagt.

Für dieses Vorgehen spricht noch ein wichtiger politischer Grund: Die große Koalition hat eine Gebührenordnungskommission beschlossen, die nicht nur die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sondern auch den EBM kritisch hinterfragen soll. Es ist noch offen, ob man sich dabei auf eine gemeinsame Gebührenordnung einigen wird. Eindeutig ist aber, dass man nicht allein über die GOÄ diskutieren wird, sondern dass auch der EBM zur Disposition steht. Der Deutsche Ärztetag hat daraus schon die Konsequenz gezogen, sodass die Bundesärztekammer eine mit der PKV abgestimmte Vorlage beim Bundesgesundheitsministerium nicht einreichen wird, bis die Beschlussfassung der Gebührenordnungskommission vorliegt. So konsequent sollten auch die Vertragspartner in der ambulanten Versorgung sein und ihre Arbeit an der EBM-Reform bis dahin einstellen.

Sonst könnte es am Ende heißen: außer Spesen nichts gewesen.

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