Flüchtlings-Versorgung

Suche nach Lösungen mit Kommunen in NRW

Einige Länder stehen in der Frage der Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf der Bremse. NRW will nun Fakten schaffen.

Veröffentlicht:

KÖLN. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) macht sich für die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge stark.

"Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können - wie jeder andere Mensch in Deutschland auch", sagte sie.

Es gehöre abgeschafft, dass jeder Flüchtling einen Antrag bei der Kommune stellen müsse, bevor er zum Arzt geht. Der Deutsche Ärztetag hat vergangene Woche Bund und Länder aufgefordert, rasch einen gesamtstaatlichen Konsens in dieser Frage zu finden.

Steffens sagte, da der Bund bislang für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht die Rahmenbedingungen geschaffen habe, suche NRW mit Kassen und Kommunen nach einer Lösung.

Das Ministerium hat dazu im März ein erstes Sondierungsgespräch mit zwei Regionalkassen geführt.

Arbeitsentwurf mit allen Kassen

Daraus ist ein Arbeitsentwurf für eine Rahmenvereinbarung mit allen Kassen entstanden. "Eine rechtliche Möglichkeit, die Kassen zu verpflichten, besteht bisher weder in Hinblick auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung noch zum Abschluss einer solchen individuellen Vereinbarung zwischen einzelnen Kassen und Kommunen", erläutert Steffens in einem Bericht für den Gesundheitsausschuss des Landtags.

Danach setzt sich die Landesregierung parallel in den Bund-Länder-Gesprächen für eine gesetzliche Regelung ein, die die Kassen zum Abschluss entsprechender Verträge verpflichtet. Auch eine bundesweit geltende Rahmenvereinbarung hält NRW für sinnvoll.

Auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein macht sich für die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein.

In einer Resolution forderten die Delegierten kürzlich eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens. Die Delegierten setzen sich dafür ein, dass Clearingstellen geschaffen werden, die bei Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz die Kostenübernahme gegebenenfalls über einen Hilfsfonds ermöglichen. (iss)

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