Südwest-KV und AOK einig über Details beim Hausarztvertrag

STUTTGART (fst). Ohne Meinungsbild der Vertreterversammlung muss der Vorstand der KV Baden-Württemberg wichtige Weichen für die Umsetzung des AOK-Hausarztvertrags stellen.

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Die Vertreterversammlung hat am Mittwoch aus Zeitgründen den AOK-Hausarztvertrag nicht mehr diskutiert. "Ich hätte mir ein Meinungsbild der Vertreter gewünscht", sagte KV-Chef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer der "Ärzte Zeitung".

Nach seinen Angaben wird die KV kommende Woche mit der AOK Vereinbarungen über das Vorgehen bei der Bereinigung der Gesamtvergütung und über die Sicherstellung des Notdienstes treffen. Bei der Bereinigung werden aus der Gesamtvergütung für Vertragsärzte die Leistungen herausgerechnet, die Hausärzte im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags erbracht haben. "Die KV hat in Verhandlungen mit der AOK erreicht, dass ausschließlich im hausärztlichen Bereich bereinigt wird", erläutert Hoffmann-Goldmayer.

Bereinigt wird die Gesamtvergütung nur im hausärztlichen Bereich.

Damit entspreche der KV-Vorstand den Vorgaben der Vertreterversammlung. Die Delegierten hätten immer gefordert, dass die AOK-Vereinbarung kein Vertrag zu Lasten Dritter sein dürfe, so der KV-Chef. Ursprünglich habe die AOK gefordert, dass Leistungen auch dann zu bereinigen sind, wenn beispielsweise ein im Hausarztvertrag eingeschriebener AOK-Versicherter ohne Überweisung einen Facharzt konsultiert hat.

Das habe der KV-Vorstand abgelehnt, sagte Hoffmann-Goldmayer: "Was kann ein Facharzt dafür, wenn ein Versicherter im Hausarztvertrag einen eindeutigen Vertragsverstoß begeht?" Weiterhin werden für die Bereinigung fachübergreifende Praxen nur dann berücksichtigt, wenn sie eindeutig zugeordnet werden können, berichtete Hoffmann-Goldmayer. Die KV selber werde Leistungen nur dann berichtigen, wenn ein eingeschriebener Hausarzt bei der KV Honorarpositionen abrechnet, die eigentlich Teil der Pauschale sind.

Unterdessen laufen nach Angaben des KV-Chefs bei der Körperschaft die Telefone zum Hausarztvertrag heiß: "Ab kommender Woche werden wir zusätzliche Telefonleitungen schalten." Hoffmann-Goldmayer wehrte sich gegen die Darstellung, der durchschnittliche Fallwert von Hausärzten in Baden-Württemberg betrage 55 Euro pro Quartal. Im vierten Quartal habe der Fallwert je nach Bezirksdirektion 57 bis 65 Euro betragen. Im ersten Quartal 2008 belaufe sich der Fallwert in Südwürttemberg auf 64 Euro, berichtete Hoffmann-Goldmayer.

Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner hat unterdessen betont, es werde für die beteiligten Hausärzte in Baden-Württemberg eine "deutlich bessere Vergütung" als im KV-System geben. Der durchschnittliche Fallwert im AOK-Vertrag werde zwischen 75 und 85 Euro betragen, zudem gebe es, im Gegensatz zur Regelversorgung, keine Fallzahlzuwachsbegrenzung. Anderslautende Zahlen von KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller wies Baumgärtner als "Milchmädchenrechnung" der KBV zurück.

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