Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine

Unklarheiten bei Versorgung von Geflüchteten: KVen wenden sich an Wüst

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben in einem Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst gefordert, zu einer einheitlichen und bürokratiearmen Lösung für die Versorgung der Flüchtlinge in NRW zu kommen.

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst  gewandt. Die KVen bräuchten zwingend einheitliche Regelungen darüber, welche medizinischen Leistungen als Teil einer Erstuntersuchung obligatorisch sind und welche ein freiwilliges Angebot.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst gewandt. Die KVen bräuchten zwingend einheitliche Regelungen darüber, welche medizinischen Leistungen als Teil einer Erstuntersuchung obligatorisch sind und welche ein freiwilliges Angebot.

© polack / stock.adobe.com

Düsseldorf. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unklarheiten über die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) gewandt. Das berichtete der KVNo-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann auf der Online-Vertreterversammlung. „Wir haben ihn in einem Brief aufgefordert, dringend zu einer einheitlichen und bürokratiearmen Lösung für die Versorgung der Flüchtlinge in NRW zu kommen, und zwar unabhängig davon, wie die Menschen untergebracht sind.“

Gemeinsam mit KVWL-Chef Dr. Dirk Spelmeyer habe er auf weiteren Handlungsbedarf hingewiesen, sagte Bergmann: Die KVen bräuchten zwingend einheitliche Regelungen darüber, welche medizinischen Leistungen als Teil einer Erstuntersuchung obligatorisch sind und welche ein freiwilliges Angebot.

Zurzeit haben die Geflüchteten in Nordrhein nach seinen Angaben Anspruch auf alle Leistungen der Corona-Test- und Impfverordnung. Behandlungen sind über Berechtigungsscheine der Kommunen möglich, die Leistungen orientieren sich am Asylbewerberleistungsgesetz. In einigen Kommunen erhalten die Geflüchteten eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsgeschein der Krankenkassen, die Ärztinnen und Ärzte können die Leistungen nach EBM abrechnen.

„Was die Regelung der Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes angeht, sind wir etwas enttäuscht“, sagte der KVNo-Vorsitzende. Seit zwei Wochen warte die KV auf die Anpassung des Flüchtlingsvertrags von 2015/2016. Er hatte die unbürokratische Versorgung der Geflüchteten durch niedergelassene Ärzte geregelt.

In einer mit einer Gegenstimme verabschiedeten Resolution haben die KVNo-Delegierten den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verurteilt und Verstöße gegen die Genfer Konvention und die UN-Charta verurteilt. Mit Sorge hat die VV zur Kenntnis genommen, dass bereits viele Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen Ziele von Angriffen der russischen Armee geworden sind. (iss)

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