Sterbehilfe

Unter dem Deckmantel des Altruismus?

Ein alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung reicht aus Sicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht aus. Er fürchtet, dass dann trotzdem organisierte Angebote unter Vorspiegelung altruistischer Motivation geschaffen werden.

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BERLIN. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) fordert, jegliche Form der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Er begrüßt daher das entsprechende Vorhaben von Union und SPD im Koalitionsvertrag. Dazu hat er am Mittwoch eine Stellungnahme veröffentlicht.

Allein die gewerbliche Beihilfe zum Suizid zu verbieten, reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Er befürchtet, dass unter "Vorspiegelung altruistischer Motivation" dennoch organisierte Angebote der Beihilfe zur Selbsttötung entstehen.

Seine Forderungen begründet der Verband unter anderem mit der staatlichen Schutzpflicht, die aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes hervorgehen.

Demnach hat der Staat die Würde des Menschen zu schützen und jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher dürfe der Wert eines Menschenlebens nicht infrage gestellt werden, so der DHPV.

Aus Erfahrung von Palliativmedizinern und -Pflegekräften sei zudem bekannt, dass der Wunsch von unheilbar erkrankten Menschen, ihr Leben zu beenden, sich durch Zuwendung und eine medizinische Schmerz- und Symptomkontrolle mindern lasse.

Den Betroffenen könnte so die Angst vor Schmerzen, dem Alleinsein oder anderen zur Last zu fallen, genommen werden. Nach Angaben des Verbandes die Hauptgründe, warum sich schwerkranke Menschen den Tod wünschen. (eb)

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