Warnung vor zu hohen Hürden

VLK-Präsident: „Kliniken der Grundversorgung in Regionen erhalten“

Kleinere Kliniken sollten mehr kooperieren und adäquat finanziert werden, meint der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands.

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VLK-Präsident Dr. Michael A. Weber.

VLK-Präsident Dr. Michael A. Weber.

© Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

Düsseldorf. Bei der zwingend notwendigen Krankenhausstrukturreform dürfen die kleineren Häuser der Grundversorgung in den Regionen nicht unter die Räder kommen, warnt der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK).

Sie müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie die Versorgung vor Ort sicherstellen können. Gut vorstellbar sei dabei die Kooperation von Kliniken und niedergelassenen Ärzten vor Ort, sagt VLK-Präsident Dr. Michael Weber im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

„In den Regionen ist es sinnvoll, Konzepte für die sektorübergreifende Versorgung zu entwickeln“, betont Weber. Das sei schon allein wegen der begrenzten ärztlichen und pflegerischen Kapazitäten notwendig.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Versorgungseinrichtungen sollte in die Hände der Akteure vor Ort gelegt werden, die sich allerdings an bestimmte Regeln halten müssen. „Entscheiden muss der Krankenhaus-Planungsausschuss.“

Bürokratie in der ASV ist abschreckendes Beispiel

Wichtig ist dem VLK-Präsidenten, dass die Schaffung solcher Einrichtungen nicht durch übertriebene Forderungen seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) torpediert wird. Abschreckendes Beispiel ist für ihn die ambulante spezialfachärztliche Versorgung.

Künftig wird nicht jeder stationäre Standort erhalten bleiben können, sagt Weber. „Es gibt Häuser mit 150 oder 200 Betten, die nicht die Strukturen haben, um die Grundversorgung aufrechterhalten zu können.“ Dazu müssten sie etwa über gewisse diagnostische Möglichkeiten wie ein CT-Gerät verfügen.

Stationäre Grundversorger müssen nach Vorstellung des VLK finanziell so ausgestattet werden, dass sie nicht gezwungen werden, in die Menge zu gehen oder bestimmte Fachdisziplinen wie die Neurochirurgie vorzuhalten. „Wenn ich eine Basisabsicherung von 60 Prozent habe, fallen Fehlanreize weg“, sagte er. „Dann bin ich nicht mehr gezwungen, Leistungen on top zu erbringen.“

Falsche Anreize gesetzt

Der Kardiologe hält es deshalb für notwendig, dass die Strukturreform von einer Reform der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) flankiert wird. Die DRG seien nicht per se schlecht, betont er. „Sie haben Transparenz geschaffen.“ Aber sie setzten falsche Anreize.

Weber begrüßt die im geplanten Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehenen Finanzmittel für die Digitalisierung. In diesem Bereich hätten die Kliniken noch viel Nachholbedarf. Auch den vorgesehenen Aufbau von Strukturen für die Integrierten Notfallzentren (INZ) hält er für richtig.

Der VLK-Präsident lehnt aber die Pläne des GBA ab, die INZ an bestimmte Anforderungen zu knüpfen und damit einen nennenswerten Teil der Häuser von der für sie existenziellen Notfallversorgung auszuschließen. „Die im Gesetz vorgesehene Finanzierung muss für alle Krankenhäuser gelten, die zur Basisversorgung zugelassen sind.“

Debatte geht von irreführenden Krankenhaus-Zahlen aus

Er hält es für falsch, bei der Debatte über die Zahl notwendiger Kliniken die vom Statistischen Bundesamt genannte Gesamtzahl von 1925 zugrunde zu legen. Unter ihnen befänden sich viele Spezialkliniken. „Man muss eher von 1300 oder 1400 ausgehen.“

Wer pauschal verlangt, dass mehr Operationen ambulant erbracht werden, springt nach Ansicht von Weber zu kurz. Viele Eingriffe können nicht einfach in den ambulanten Sektor verlagert werden. „Dem stehen Qualifikations- und Strukturprobleme entgegen.“

So hätten die Zulassungsbeschränkungen in den Kassenärztlichen Vereinigungen dazu geführt, dass Operateure an die Krankenhäuser ausgewichen sind. Die Krankenhäuser selbst würden gerne mehr Eingriffe ambulant erbringen, betont er. „Aber dann müssen wir über die Vergütung reden.“ (iss/vdb)

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