Psychotherapie

VV beschließt Resolution zum TSVG-Entwurf

Die Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung sollen ergänzt werden – es gibt Gegenwind.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vertreterversammlung der KBV lehnt die im Kabinettsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Ergänzung zu den Regelungen der psychotherapeutischen Versorgung (Paragrafen 92, Absatz 6a, SGB V) ab. Bei der jüngsten VV beschloss sie eine Resolution, in der sie den Vorstand auffordert, sich für eine Streichung der Änderung einzusetzen.

"Die im Entwurf formulierten Regelungen (...) sind in keiner Weise geeignet, die psychotherapeutische Versorgung und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz zu verbessern", heißt es dort. Die gesetzliche Vorgabe, eine gesteuerte Zuweisung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu definierten Behandlungsformen zu entwickeln, würde die Patienten in ihrem Recht auf eine partizipative Entscheidungsfindung hinsichtlich verschiedener Behandlungsformen unzulässig beschränken, meint die VV – und befürchtet durch eine gesteuerte Zuweisung auf definierte Behandlungspfade "eine ungeheure Diskriminierung".

Der Entwurf untergrabe die erfolgreichen Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung der letzten Jahre. Man müsse unbedingt zunächst die Effekte der gestuften Versorgung abwarten, die 2017 mit der reformierten Psychotherapie-Richtlinie eingeführt wurde.

Einig ist sich die VV in dieser Hinsicht mit den vier großen Psychotherapeuten-Verbänden bwp, DGPT, DPtV und KJP, die die im Entwurf vorgesehene Ergänzung ebenfalls strikt ablehnen. Die Regelungen müssten ersatzlos gestrichen werden, fordern die Verbandsvertreter. (aze)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Posttraumatische Belastungsstörung

LMU entwickelt hausärztliche Schnelltherapie für PTBS-Patienten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung