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Psychotherapie

VV beschließt Resolution zum TSVG-Entwurf

Die Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung sollen ergänzt werden – es gibt Gegenwind.

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BERLIN. Die Vertreterversammlung der KBV lehnt die im Kabinettsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Ergänzung zu den Regelungen der psychotherapeutischen Versorgung (Paragrafen 92, Absatz 6a, SGB V) ab. Bei der jüngsten VV beschloss sie eine Resolution, in der sie den Vorstand auffordert, sich für eine Streichung der Änderung einzusetzen.

"Die im Entwurf formulierten Regelungen (...) sind in keiner Weise geeignet, die psychotherapeutische Versorgung und die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz zu verbessern", heißt es dort. Die gesetzliche Vorgabe, eine gesteuerte Zuweisung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu definierten Behandlungsformen zu entwickeln, würde die Patienten in ihrem Recht auf eine partizipative Entscheidungsfindung hinsichtlich verschiedener Behandlungsformen unzulässig beschränken, meint die VV – und befürchtet durch eine gesteuerte Zuweisung auf definierte Behandlungspfade "eine ungeheure Diskriminierung".

Der Entwurf untergrabe die erfolgreichen Entwicklungen in der psychotherapeutischen Versorgung der letzten Jahre. Man müsse unbedingt zunächst die Effekte der gestuften Versorgung abwarten, die 2017 mit der reformierten Psychotherapie-Richtlinie eingeführt wurde.

Einig ist sich die VV in dieser Hinsicht mit den vier großen Psychotherapeuten-Verbänden bwp, DGPT, DPtV und KJP, die die im Entwurf vorgesehene Ergänzung ebenfalls strikt ablehnen. Die Regelungen müssten ersatzlos gestrichen werden, fordern die Verbandsvertreter. (aze)

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