Staatsanwaltschaft

Verfahren gegen Ex-KV-Spitze eingestellt

Nach fünf Jahren andauernden Ermittlungen gegen den früheren Vorstand der KV Hessen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Der Verdacht lautete auf Untreue.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Auf das Schreiben hat Dr. Gerd W. Zimmermann lange gewartet: Nach etwas mehr als fünf Jahren hat der frühere Vize-Vorstandsvorsitzende der KV Hessen nun den Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhalten, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Damit sind Zimmermann ebenso wie der frühere hessische KV-Chef Frank-Rüdiger Zimmeck und dessen Vorgängerin Dr. Margita Bert rehabilitiert.

Ermittelt wurde laut des finalen Schreibens der Staatsanwaltschaft, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, wegen des "Verdachts der Untreue zum Nachteil der KV Hessen". Auch der Verdacht des Betrugs (die "Ärzte Zeitung" berichtete) wurde dabei geprüft, heißt es auf Anfrage. So wurde Zimmeck vorgeworfen, in seiner Praxis während der KV-Tätigkeit einen Assistenten beschäftigt zu haben, dessen Tätigkeit mit der Zulassungsverordnung nicht vereinbar gewesen sein soll. Im Fall Zimmermann ging es laut Staatsanwaltschaft um die Vergabe eines Darlehens an den früheren KV-Vize im Rahmen der Auszahlung einer Übergangsentschädigung sowie den Abschluss eines Leasingvertrags über einen Mercedes an Zimmermann.

Die Ermittlungen waren Folge eines Prüfberichtes des Landesprüfungsamts im Gesundheitswesen und bezogen sich auf die Jahre 2005-2010.

"Das Verfahren wurde (...) eingestellt, da ein hinreichender Tatverdacht nicht bestand", erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, nun auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Zwar seien die von den KV-Verantwortlichen getroffenen Entscheidungen "ökonomisch bedenklich" gewesen, jedoch lagen die Voraussetzungen für Untreuehandlungen im Bereich der sogenannten Haushalts- und Amtsuntreue nicht vor.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens habe ihn "beruhigt", erklärt Zimmermann im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Ich hatte zwar nie die Befürchtung, dass es zu einer Anklage kommen könnte. Da sich die Sache aber über fünf Jahre hingezogen hat, blieb das nicht ohne Auswirkungen auf mein Leben." So habe Zimmermann "alle Ämter in der KV Hessen, der KBV, der Bundesärztekammer und im hessischen Hausärzteverband verloren". Er und Zimmeck waren zurückgetreten und hatten Auflösungsverträge mit Wirkung zum 6. November 2012 unterschrieben.

Nicht aufgegeben hat Zimmermann jedoch die eigene Niederlassung in Hofheim am Taunus. Seiner Praxistätigkeit habe das Verfahren keine Probleme bereitet, so Zimmermann. Die Patienten und Kollegen hätten zu ihm gestanden. "Einige Patienten haben das Thema angesprochen, sich mit meiner dann erfolgten Erklärung aber zufriedengegeben."

Für seine Zukunft sieht Zimmermann auch mit der Rehabilitation keine Rückkehr in die Berufspolitik: Für ein Comeback in der KV oder gar KBV sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft rund zwölf Wochen zu spät eingetroffen. "Die Wahlen sind gelaufen, die Positionen verteilt", sagt Zimmermann. Bei der nächsten Wahlmöglichkeit in sechs Jahren möchte der heute 68-Jährige nicht mehr kandidieren. Er will sich auf die Praxistätigkeit konzentrieren und weiter im Hausärzteverband engagieren.

Zimmeck wollte sich auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" nicht zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens äußern. Laut Staatsanwaltschaft hat die Entscheidung zu dem Verfahren, das bereits am 13. März 2012 erfasst wurde, so lange gedauert, weil "mehrere tatsächlich wie rechtlich umfangreiche Tatkomplexe zu würdigen" waren.

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