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Heil- und Hilfsmittelgesetz

Viel Beratung nötig – Keine Ausschreibung!

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch letzte Hand an das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) gelegt. Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz flankiert von einer rund 40-minütigen Debatte endgültig beschließen.

Konkretisiert hat die Koalition in letzter Minute das Verbot, externe Berater für die Prüfung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels heranzuziehen. In der am Mittwoch verabschiedeten Fassung heißt es nun, die Kassen dürften diese Prüfung nur "mit eigenen weisungsgebundenen Mitarbeitern" vornehmen.

Krankenkassen wie der AOK-Bundesverband hatten an der Regelung moniert, mit dem Verbot externer Berater würde ein "bewährtes Angebot zur Generierung einer fachlich versierten Zweitmeinung im unmittelbaren Nutzungsumfeld des Versicherten entfallen".

"Nicht zweckmäßig"

Klargestellt haben Union und SPD zudem, dass Ausschreibungen bei Hilfsmitteln mit hohem Dienstleistungsanteil "nicht zweckmäßig" sind. Die einschränkende Formulierung "in der Regel verboten" ist nun entfallen. Man habe verhindern wollen, "dass einzelne Krankenkassen die gesetzliche Regelung mit Verweis auf vermeintliche Ausnahmefälle unterlaufen", heißt es.

Das HHVG verfolgt das Ziel, den bisher primär preisgebundenen Wettbewerb um die billigste – und oft qualitativ mangelhafte – Versorgung mit Hilfsmitteln zu beenden. Verhindert werden soll auch, dass Versicherte gedrängt werden, sich qualitativ höherwertige Hilfsmittel zu beschaffen, die mit Aufzahlungen verbunden sind. Dies ist beispielsweise in der Inkontinenzversorgung bisher häufig der Fall gewesen. (fst)

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