Innovationsfonds

Wann fließt Geld?

Ein vielversprechendes Projekt ist noch keine Garantie für eine Förderung durch den Innovationsfonds. GBA-Chef Hecken will, dass die Förderkriterien flexibler werden. Was für ihn vor allem zählt, ist der Erkenntnisgewinn für die Regelversorgung.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein vielversprechendes Projekt für die Versorgung, aber kein Geld aus dem Innovationsfonds – das gebe es öfter, sagte Professor Josef Hecken beim Europäischen Gesundheitskongress. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses leitet auch den Innovationsausschuss, der für die Förderzusagen zuständig ist.

Professor Stefan Blankenberg betreut ein solches Projekt, das keine Förderung erhalten hat. Die Studie, die der Klinikdirektor des Universitären Herzzentrums Hamburg GmbH leitet, heißt DEDICATE. Sie soll den operativen Aortenklappenersatz (AKE) mit der Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) vergleichen. Dass der Fonds das Vorhaben nicht bezuschusst, hat mit der Studiendauer von fünf bis zehn Jahren zu tun. Der Fonds fördert nur Projekte bis zu drei Jahren Laufzeit.

Aber gerade die langfristigen Ergebnisse seien bei den erforschten Interventionen wichtig, betonte Blankenberg. "Wir müssen wissen, wie lang diese Produkte wirklich halten", so der Arzt. Es hätten sich jedoch verschiedene andere Akteure überzeugen lassen, mitzumachen. Darunter seien das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung, mehrere Kliniken und Krankenkassen.

DEDICATE finde nun also ohne Fonds-Förderung statt. Mehr als 30 Behandlungszentren machten mit, je 800 Patienten mit AKE- und TAVI-Intervention würden einbezogen. Zudem würden, anders als in vielen Hersteller-Studien, alle derzeit zugelassenen Gerätetypen berücksichtigt.

Als Gegenbeispiel präsentierte Professor Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Universitätsklinik RWTH Aachen, das Projekt Telnet NRW. Es hat aus dem Innovationsfonds 20 Millionen Euro erhalten und soll neue Strukturen für eine sektorenübergreifende Versorgung erproben. Zunächst soll durch telemedizinische Konsultation von Infektiologen und Intensivmedizinern die Umsetzung der Leitlinien bei der Antibiotikatherapie verbessert werden.

Der GBA-Vorsitzende Hecken konstatierte, die Kriterien für Förderungen aus dem Innovationsfonds sollten flexibler werden. Die Richtlinien würden immer wieder aktualisiert. Zudem werde geprüft, wie viele Erkenntnisse aus bezuschussten Studien tatsächlich in die Regelversorgung gelangen. Ein Drittel müsse das am Ende mindestens sein, damit der Fonds als wirksames Förderinstrument gelten könne, forderte Hecken.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der TK, sieht den Fonds skeptisch. Es mangelt ihm an Transparenz und Effizienz. Ballast sprach sich für Innovationsförderung durch die Krankenkassen aus. Sie könnten beispielsweise verpflichtet werden, einen Mindestbetrag von 2,50 Euro oder mehr pro Versichertem in innovative Versorgungsprojekte zu investieren. Gäbe eine Kasse weniger aus, solle der GKV-Spitzenverband die übrigen Gelder an andere Kassen umverteilen.

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