Wissenschaftler

Weckruf an die Politik

Drei maßgebliche Wissenschafts- und Hochschulorganisationen haben Bund und Länder aufgefordert, ihre Blockade in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik aufzugeben. Der Gordische Knoten im Streit um Zuständigkeiten müsse endlich durchschlagen werden.

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BERLIN. Wissenschaftsverbände haben an Politiker in Bund und Ländern appelliert, die "gegenseitige Blockade" in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik zu überwinden.

Erstmals seit dem Jahr 2005 präsentierten drei Spitzenorganisationen des Hochschul- und Wissenschaftssystems - Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat (WR) - gemeinsam ihre Forderungen.

Vor allem durch Sonderprogramme des Bundes sei der Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland zuletzt attraktiver geworden, heißt es.

Mit "zunehmendem Unverständnis" aber sähen Forscher und Studierende, dass wichtige Fragen der künftigen Ausgestaltung und Finanzierung "umstritten und ungelöst" sind. Zwar seien im Koalitionsvertrag wichtige Leitlinien künftiger Politik vorgezeichnet. "Auf ihre Umsetzung aber warten wir bislang vergeblich", heißt es in der Erklärung.

Kein Cent den Ländern ohne Zweckbindung!

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten "einen substanziellen Anteil" an den Mitteln erhalten, die im Koalitionsvertrag für Bildung und Betreuung vorgesehen sind. Was dann folgt, ist eine Misstrauenserklärung an die Politik: Dieses Geld dürfe nicht ohne Zweckbindung den Ländern überlassen werden - dies würde dort "falschen Prioritätensetzungen außerhalb des Bildungs- und Wissenschaftssektors Vorschub leisten".

Weiterhin fordern die drei Organisationen, die Exzellenzinitiative, den Pakt für Forschung und Innovation und den Hochschulpakt weiterzuentwickeln und fortzuführen. Bund und Länder müssten zu einer "geregelten Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung" kommen. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz solle abgeschafft werden.

Dieses Verbot in Artikel 104b GG wurde im Zuge der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommen. Es verbietet dem Bund, sich dort finanziell zu beteiligen, wo die Ländern qua Kompetenzverteilung allein zuständig sind. Bildungsfinanzierung ist damit als alleinige Ländersache festgeschrieben worden. Falls es nicht gelingt, diesen Passus zu kippen, solle ein stärkeres Engagement des Bundes auf anderem Wege ermöglicht werden. (fst)

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