Einstufung in den Pflegegrad
Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist
Im Prozess der Pflegebegutachtung sind Hausärztinnen und Hausärzte in unterschiedlichen Rollen gefordert – zum einen als Behandler und Berater ihrer Patienten, zum anderen als medizinische Experten für die Gutachter. Wichtig ist: Werden Diagnosen und Befundberichte an die Prüfdienste weitergegeben, muss eine Einwilligung des Patienten vorliegen.



