Reform des Rettungsdienstes

Wenner: Grundgesetz weist Bund den Weg zur Regelungs-Kompetenz

Der Rettungsdienst ist Sache der Länder und Kommunen. Bei einer Konferenz der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zeigten Sozialrechtler auf, wo sich Tore zur Bundesgesetzgebung öffnen könnten.

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