Reform des Rettungsdienstes
Wenner: Grundgesetz weist Bund den Weg zur Regelungs-Kompetenz
Der Rettungsdienst ist Sache der Länder und Kommunen. Bei einer Konferenz der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zeigten Sozialrechtler auf, wo sich Tore zur Bundesgesetzgebung öffnen könnten.