Westfalen-Lippe baut Gutachterkommission um

Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) strukturiert sich um. Dabei geht es vor allem um Qualität und Transparenz.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Kritischer Blick auf die Patientenakte: Die Gutachterkommission in Westfalen-Lippe setzt verstärkt auf die Arbeit von Hauptamtlichen.

Kritischer Blick auf die Patientenakte: Die Gutachterkommission in Westfalen-Lippe setzt verstärkt auf die Arbeit von Hauptamtlichen.

© Gina Sanders / fotolia.com

MÜNSTER. Bis zum Jahr 2014 soll die juristische Begutachtung der von Patienten oder Ärzten vorgebrachten Fälle bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) in die Hände von hauptamtlichen Mitarbeitern gelegt werden.

Nach Angaben von Dr. Theodor Windhorst, dem Präsidenten der Ärztekammer geht es darum, die Verfahren den gewandelten Ansprüchen an die Qualitätssicherung und die Transparenz anzupassen.

Seit April ist mit Dr. Marion Wüller auch eine Ärztin hauptamtlich bei der Kommission beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es, die Verfahren zu organisieren und für einheitliche Qualitätsstandards zu sorgen.

Mit der medizinischen Bewertung der einzelnen Fälle wird die Kommission weiterhin ärztliche Gutachter beauftragen.

In Westfalen-Lippe ist die Fehlerquote niedrig

Bislang prüfen zwei medizinische Sachverständige die Anträge. Die Kommission erkennt nur dann eine ärztliche Fehlbehandlung an, wenn beide Gutachter sie festgestellt haben.

Das hat dazu beigetragen, dass die Quote der anerkannten Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe niedriger ist als in anderen Regionen und auch niedriger als die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellte Fehlerquote.

Im Zuge der Neuorganisation prüft die ÄKWL auch, ob sie an dem Verfahren der doppelten Begutachtung festhalten wird. Nicht in Frage stellt die ÄKWL die Beteiligung der Haftpflichtversicherer an der Finanzierung.

Die Gutachterkommission erhält unabhängig vom Ausgang nach Abschluss eines Verfahrens 630 Euro von dem betroffenen Versicherer.

Dieses Vorgehen sei nicht zu beanstanden, sagt Windhorst. "Die Versicherer wählen die Gutachter nicht aus und haben auch sonst keinen Einfluss auf die Verfahren." Insgesamt trage die Ärzteschaft immer noch den größten Anteil der Kosten.

Nordrhein setzt weiter auf Arbeit mit Ehrenamtlichen

Das sei auch bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein der Fall, so ihr Vorsitzender Dr. Heinz-Dieter Laum, Präsident des Oberlandesgerichts a.D.

Dort bezahlten die Ärzte rund 60 Prozent der Kommissionsarbeit, die Versicherer 40 Prozent. Laum: "Die Haftpflichtversicherer sparen durch die Gutachterkommissionen viel Geld, deshalb ist es mehr als recht, dass sie sich an den Kosten beteiligen."

Die nordrheinische Kommission will dagegen an der Zusammenarbeit mit ehrenamtlich tätigen Juristen festhalten.

"Wir sind damit bislang gut gefahren", betont Laum. Es sei für die Arbeit der Einrichtung von großer Bedeutung, dass sie mit erfahrenen Richtern zusammenarbeite.

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