Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Wie das Sparpaket wirkt: KV Baden-Württemberg kalkuliert das Honorar-Minus
Geschieht kein Wunder, stimmt der Bundestag am Freitag über das GKV-Sparpaket ab: Die Honorar-Einbußen belaufen sich allein 2027 in Baden-Württemberg für Vertragsärzte auf rund 200 Millionen Euro, rechnet die zweitgrößte KV vor.
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„Diese Messe ist offenbar gelesen“: Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Karsten Braun und Geschäftsführerin Susanne Lilie kalkulieren das Honorar-Minus.
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Stuttgart/Berlin. Das GKV-Sparpaket rückt näher und soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden – und überall in den KV-Regionen wird längst gerechnet. Die Koalition in Berlin hat den Sparbeitrag der Vertragsärzte und -psychotherapeutinnen im Beitragssatzstabilisierungsgesetz von rund 2,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr längst eingepreist. Jetzt geht es höchstens noch um Schadensbegrenzung.
Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Karsten Braun geht davon aus, dass sich auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens nichts mehr zum Positiven wendet. „Diese Messe ist offenbar gelesen“, sagt Braun im Gespräch mit der Ärzte Zeitung. Im ungünstigen Fall könne es für die Praxen noch schlimmer kommen, als es ohnehin schon ist, meint der KV-Chef.
Fachgebiete mit bis zu 12 Prozent Honorar-Einbußen
Das Sparpaket liege jenseits der Größenordnung, „die ich in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten im Gesundheitswesen erlebt habe“, sagt die für Honorare zuständige KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie. Vergleichsweise einfach ließen sich die Folgewirkungen der EBM-Ziffern berechnen, die künftig nicht mehr vergütet werden (Zuschläge TSS- und Hausarzt-Vermittlung, Vergütung für Organ- und Gewebespendeberatung, Zuschläge Kurzzeittherapie bei ambulanter Psychotherapie, Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA). „Das werden pro Jahr in Baden-Württemberg rund 120 Millionen Euro sein“, erläutert Lilie.
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Über alle Arztgruppen hinweg seien das etwa zwei Prozent der Vergütung. Allerdings streue die Betroffenheit zwischen den Gruppen sehr stark – in einzelnen Fachgebieten könnten die Honorareinbußen bis zu 12 Prozent (HNO) ausmachen.
Schwieriger ist es, die Konsequenzen der Einsparungen über 2027 hinaus zu berechnen, sagt Lilie. Denn für die Budgetierung aller vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ist die Leistungsmenge im Jahr 2025 maßgeblich, dies gilt bis zum Jahr 2030. „Dieser Effekt wird in Baden-Württemberg im kommenden Jahr nochmals Einbußen von ungefähr 80 Millionen Euro mit sich bringen“, erläutert die Geschäftsführerin. 2028 und 2029 werde dieses Minus dann noch stärker ausfallen.
Niemand entkommt der Budgetierung
Auch für KVBW-Vorstandschef Braun ist diese Situation Neuland: Das Besondere sei, „dass wir im Gegensatz zu früheren Gesundheitsreform keine Wege mehr aufzeigen können, wie sich die Praxen innerhalb ihrer KV-Tätigkeit noch anpassen können“, sagt er. Wer noch Kosten abdecken müsse, für den kämen gegebenenfalls nur noch Tätigkeiten außerhalb des KV-Systems in Frage – Privatmedizin, IGel-Angebote oder Gutachtenmedizin.
Es sei gar keine Drohung, sondern eine betriebswirtschaftliche Konsequenz, „wenn unsere Mitglieder einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik der Krankenkassen ein einnahmenorientiertes Versorgungsangebot gegenüberstellen“, prognostiziert Braun. Er vermutet, dass dies nicht folgenlos für die Versorgung bleiben wird.
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Auch Haus- und Kinderärzte seien betroffen, denn deren Endbudgetierung werde in Teilen zurückgenommen, erläutert Geschäftsführerin Lilie. Künftig erfolge die sogenannte Nachschusspflicht der Krankenkassen nicht mehr zu 100 Prozent, sondern mit einem Abschlag. Allerdings werde bei den beiden Fachgruppen zumindest noch ein Teil der steigenden Leistungsmenge vergütet. Das sei bei den anderen Facharztgruppen dagegen nicht mehr der Fall.
Wer meldet jetzt noch freie Termine?
Die Wirkung des Sparpakets lässt Braun mit Blick auf die politisch gewollte Versorgungssteuerung ratlos zurück: „Ich frage mich schon, wie wir in Zukunft, in der wir eher noch mehr Termine vermitteln sollen, unsere Mitglieder dazu bekommen sollen, freie Termine zu melden, die dann für digitale oder telefonische Vermittlung zur Verfügung stehen.“
Auch die jungen Kolleginnen und Kollegen bemerkten den Vertrauensverlust, „der sich aus einer Politik nach Kassenlage ergibt“, warnt der KV-Chef. Die Sicherstellung der Versorgung und die Gewinnung von Nachwuchs würden noch schwieriger werden, ist sich Braun sicher. „Dieser wird mit den Füßen abstimmen.“
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Die Abschaffung der TSVG-Honorare werde diejenigen Praxischefs am meisten treffen, die versucht haben, den Zugang für die Patienten zu verbessern, indem sie den Terminservicestellen viele freie Slots zur Verfügung gestellt haben, prognostiziert Geschäftsführerin Lilie.
Versorgungssteuerung als Herausforderung
Entsprechend vergrätzt ist sie, dass der Bundesrechnungshof auf der Basis falscher Zahlen zu dem Schluss gekommen ist, die TSVG-Honorare hätten keinerlei Effekt gehabt. „Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung hat klar gezeigt, dass dem nicht so ist.“
Hinzu kommt: Über Jahre hinweg gilt für alle Leistungserbringer in der GKV nun eine sektorale Budgetierung. Und die setze starke Anreize für alle Beteiligten, nach Möglichkeit Leistungen in das jeweils andere System zu verschieben – vom ambulanten in den stationären Sektor oder umgekehrt, warnt Lilie. „Mir fehlt die Fantasie, wie unter diesen Rahmenbedingungen sinnvolle Versorgungssteuerung funktionieren soll.“ (fst)







